Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG): Das müssen Unternehmen jetzt tun
Was ist das Einwegkunststofffondsgesetz?
Definition & Überblick
Die EU-Richtlinie 2019/904 zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ist die Basis für das deutsche Einwegkunststofffondsgesetz, das auch als EWKFondsG abgekürzt wird. Das Gesetz regelt die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland und gilt ab dem 01.01.2024. Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz wird die erweiterte Herstellerverantwortung (auf Englisch: Extended Producer Responsibility – EPR) für bestimmte Einwegkunststoffprodukte eingeführt.
Das Gesetz sieht vor, dass Hersteller und Vertreiber von Einwegkunststoffprodukten und ‑verpackungen anteilig in einen gemeinsamen Fonds einzahlen. Aus diesem Fonds werden dann die Kosten getragen, die beispielsweise durch die Reinigung des öffentlichen Raums von diesen Produkten bzw. deren Verpackungen oder Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung entstehen. Auch Sensibilisierungsmaßnahmen, die über die Folgen der Vermüllung aufklären sollen, werden durch den Fonds finanziert.
Ziele des Einwegkunststofffondsgesetzes
Die primären Ziele dieses Gesetzes sind die Verringerung der Umweltverschmutzung, die Förderung von Recycling und die Erhöhung des öffentlichen Bewusstseins für die Probleme, die durch Einwegkunststoffe verursacht werden. Langfristig gesehen soll so eine nachhaltigere Abfallwirtschaft und ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen gefördert werden.
Kernpunkte des Einwegkunststofffondsgesetzes
Welche Produkte bzw. Verpackungen sind betroffen?
Die Verpflichtung zur Beteiligung am Einwegkunststofffonds bezieht sich auf Einwegkunststoffprodukte. Dies sind Produkte, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Der Anteil des Kunststoffes am Gesamtprodukt ist dabei nicht ausschlaggebend. So sind beispielsweise auch Coffee-to-Go Becher betroffen, die zum Großteil aus Papier bestehen und nur mit einer dünnen Kunststoffschicht bezogen sind. Ausgenommen von der Regelung sind jedoch Werkstoffe aus natürlichen Polymeren, die nicht chemisch modifiziert wurden.
Einwegkunststoffprodukte wurden für den einmaligen Gebrauch hergestellt und nicht, um mehrere Verwendungszyklen zur durchlaufen. Das bedeutet, dass sie beispielsweise nicht an den Hersteller oder Vertreiber zurückgegeben werden, wie etwa Mehrwegflaschen aus Kunststoff.
Aktuell gibt es 8 verschiedene Produktkategorien, die vom Gesetz betroffen sind. Ab 2026 kommt mit den Feuerwerkskörpern eine weitere Kategorie hinzu, die wir der Vollständigkeit halber bereits in dieser Auflistung mit aufführen:
Lebensmittelbehälter
Behältnisse wie Boxen, mit oder ohne Deckel, für Lebensmittel,
- a) die dazu bestimmt sind, unmittelbar verzehrt zu werden, entweder vor Ort oder als Mitnahme-Gericht,
- b) in der Regel aus dem Behältnis heraus verzehrt werden und
- c) ohne weitere Zubereitung wie Kochen, Sieden oder Erhitzen verzehrt werden können;
Keine Lebensmittelbehälter in diesem Sinne sind Getränkebehälter, Getränkebecher, Teller sowie Tüten und Folienverpackungen (wie z.B. Wrappers) mit Lebensmittelinhalt.
Tüten und Folienverpackungen
Aus flexiblem Material hergestellte Tüten und Folienverpackungen, wie Wrappers, mit Lebensmittelinhalt, der dazu bestimmt ist
- a) unmittelbar aus der Tüte oder der Folienpackung heraus verzehrt zu werden und
- b) keiner weiteren Zubereitung bedarf.
Getränkebehälter
Das umfasst Behältnisse, die zur Aufnahme von Flüssigkeiten verwendet werden, wie bepfandete und nicht bepfandete Getränkeflaschen und Verbundgetränkeverpackungen, einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel. Das Füllvolumen beträgt bis zu 3,0 Litern.
Nicht als Getränkebehälter in diesem Sinne gelten solche aus Glas oder Metall, bei denen lediglich die Verschlüsse oder Deckel aus Kunststoff bestehen.
Getränkebecher
Darunter ist der gesamte Becher inklusive Verschluss und Deckel zu verstehen.
Leichte Kunststofftragetaschen
Gemeint sind Kunststofftragetaschen, sogenannte „Hemdchenbeutel“, mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern mit oder ohne Tragegriff, die den Verbrauchern in der Verkaufsstelle der Waren oder Produkte angeboten werden.
Müllbeutel oder Frühstücksbeutel sind von der Regelung ausgeschlossen.
Feuchttücher
Das Gesetz bezieht sich auf getränkte Tücher für Körper- und Haushaltspflege, die im privaten Haushalt verwendet werden. Ausgenommen sind Feuchttücher, die ausschließlich für die gewerbliche Verwendung konzipiert, entwickelt und auf den Markt gebracht werden, wie z.B. medizinische Tücher oder Tücher für die Krankenpflege.
Luftballons
Dies umfasst Luftballons, die in privaten Haushalten genutzt werden. Luftballons für industrielle oder gewerbliche Verwendungszwecke und Anwendungen, die nicht an Verbraucher abgegeben werden, sind nicht betroffen.
Tabakprodukte
Laut Gesetz handelt es sich dabei um Tabakprodukte mit Filtern sowie Filter, die zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukten vorgesehen sind.
Feuerwerkskörper
Die Ausweitung des EWKFondsG auf Feuerwerkskörper gilt erst ab dem 01.01.2026.
Welche Unternehmen sind vom deutschen Einwegkunststofffondsgesetz betroffen?
Grundsätzlich sind alle Unternehmen vom Einwegkunststofffondsgesetz betroffen, die in Deutschland niedergelassen sind und Einwegkunststoffprodukte gewerbsmäßig auf dem deutschen Markt verkaufen. Auch internationale Unternehmen müssen sich an die Vorgaben halten, wenn sie ihre Produkte in Deutschland direkt an private Endverbraucher oder andere Nutzer abgeben. Der Herstellerbegriff wird hier jedoch anders definiert als beim Verpackungsgesetz: Es ist für das EWKFondsG unerheblich, ob das Einwegkunststoffprodukt befüllt oder unbefüllt verkauft wird. Ausschlaggebend ist, dass sie erstmals auf dem deutschen Markt bereitgestellt wird.
Um Unsicherheiten zu klären, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Kostenloser online Self-Check:
Dabei handelt es sich lediglich um eine Orientierung, nicht um eine Rechtsauskunft oder verbindliche rechtliche Einschätzung.
2. Kostenpflichtiger Einordnungsantrag beim Umweltbundesamt
Dieser stellt im Unterschied zum kostenlosen Self-Check eine rechtsgültige Einordnung dar, ist jedoch kostenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Komplexität des jeweiligen Sachverhalts. Bitte beachten Sie, dass für jedes Produkt und bspw. jede Vertriebsart ein gesonderter Antrag zu stellen ist. Nach Prüfung durch das Umweltbundesamt erhalten Sie einen elektronischen Gebührenbescheid.
Checkliste: Was müssen Hersteller nun tun?
Prüfen Sie die beiden folgenden Punkte:
- Fallen Ihre Produkte unter das Einwegkunsstofffondsgesetz?
- Gilt Ihr Unternehmen als Hersteller, wie oben beschrieben?
Falls Sie beide Fragen mit “ja” beantwortet haben, dann müssen Sie die folgenden Schritte unternehmen:
- Registrieren Sie sich bei der Plattform DIVID
- Erfüllen Sie Ihre Meldepflicht über die Plattform DIVID
- Zahlen Sie die fälligen Abgaben nach dem EWKFondsG
Einwegkunststofffondsgesetz – das müssen Sie zur Registrierung auf DIVID wissen
Seit dem 01. April 2024 ist die Registrierung auf der Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds möglich. Das Umweltbundesamt hat die Plattform eingerichtet, um alle Registrierungen, Mengenmeldungen und die Abwicklung der Abgaben digital umsetzen zu können. Auch die anteilige Ausschüttung und Vergabe der Mittel an Städte, Gemeinden und Anspruchsberechtigte erfolgt über DIVID.
Verpflichtete Hersteller mit Sitz in Deutschland können sich ab jetzt auf DIVID registrieren:
- Die Registrierung ist kostenlos unter www.einwegkunststofffonds.de über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto möglich.
- Haben Hersteller ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen, muss die Registrierung bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen.
- Hersteller, die ihre Tätigkeit ab dem 1. Januar 2024 neu aufgenommen haben, müssen sich sofort registrieren.
Die gesetzliche Gebührenabgabepflicht besteht jedoch ab 2024 für alle Verpflichteten und ist unabhängig davon, ob und wann die Registrierung erfolgt ist.
Zahlung der Einwegkunststoffabgabe
Eine erste Zahlung der Einwegkunststoffabgabe erfolgt erst im Jahr 2025. Die Zahlungen werden dabei auf Grundlage der im Jahr 2024 in Umlauf gebrachten Einwegkunststoffprodukte geleistet. In den Folgejahren erfolgt die Zahlung dann weiterhin jährlich und jeweils für das Vorjahr.
Die Einwegkunststoffabgabe wird einen Monat nach Zugang des Abgabebescheids fällig, wenn dieser nicht einen anderen Zeitpunkt für die Fälligkeit bestimmt. Hat ein Hersteller keine Meldung abgegeben, erfolgt eine Schätzung durch das Umweltbundesamt auf der Grundlage vorangegangener Meldungen sowie anderweitig verfügbarer Daten.
Einwegkunststoffabgabe: Welche Kosten kommen auf einen Hersteller zu?
Die Abgabensätze sind in der Einwegkunststofffondsverordnung geregelt und können dort eingesehen werden. Sie gelten in Euro und werden pro Kilogramm angegeben. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Kategorien:
Konsequenzen bei Verstößen gegen das EWKFondsG: Bußgelder und Vertriebsverbote
Die Einhaltung des Gesetzes wird durch das Umweltbundesamt überwacht. Auch Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister übernehmen eine Kontrollfunktion. Sie sind gesetzlich verpflichtet, das Anbieten von EWK-Produkten nur zu ermöglichen bzw. nur Dienstleistungen in Bezug auf EWK-Produkte zu erbringen, wenn die Hersteller dieser Produkte ordnungsgemäß registriert sind.
Darüber hinaus können vermutete Verstöße gegen das Einwegkunststofffondsgesetz dem Umweltbundesamt über owi-ewkf@uba.de angezeigt werden.
Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen, müssen mit hohen Bußgeldern oder gar Einzug der betreffenden Einwegkunststoffprodukten rechnen. Die Bußgeldvorschriften finden sich in § 26 EWKFondsG und können beispielsweise folgendermaßen ausfallen:
- Eine Registrierung wurde nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gemacht: In diesem Fall kann ein Bußgeld von bis zu 100.000,00 Euro veranschlagt werden.
- Eine Meldung wurde nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gemacht: Dies kann ein Bußgeld von bis zu 10.000,00 Euro nach sich ziehen.
Fazit
Das Einwegkunststofffondsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft. Für Unternehmen stellt es aber auch eine Herausforderung dar. Es formuliert weitere gesetzliche Anforderungen, die Hersteller erfüllen müssen und erhöht damit die Komplexität.
Falls Sie Unterstützung benötigen, sind wir gerne für Sie da. Wir sind Experten im Bereich Umweltgesetzgebung und helfen Unternehmen dabei, die immer komplexer werdenden gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
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