Gesetz­li­che Vor­ga­ben für Unter­neh­men im Bereich Stand­ort­ent­sor­gung

Beratung zur Standortentsorgung

Die Gewer­be­ab­fall­ver­ord­nung (Gew­AbfV) defi­niert die Anfor­de­run­gen an die Stand­ort­ent­sor­gung in Unter­neh­men. Mit der aktu­el­len Fas­sung, die zum 01.08.2017 in Kraft getre­ten und mitt­ler­wei­le mehr­fach geän­dert wor­den ist, sind die gesetz­li­chen Vor­ga­ben noch ein­mal ver­schärft wor­den und der Gesetz­ge­ber erwei­ter­te die Vor­ga­ben für Erzeu­ger und Besit­zer von gewerb­li­chen Abfäl­len, §§ 3 Abs. 1 u. 3, 4a Gew­AbfV. Unter ande­rem müs­sen ver­wert­ba­re Abfäl­le getrennt erfasst wer­den, um mög­lichst sor­ten­rei­ne Abfall­frak­tio­nen zu schaf­fen. Dies ist die Vor­aus­set­zung für effi­zi­en­tes Recy­cling und hilft so, das Volu­men des übri­gen Rest­mülls zu redu­zie­ren. Für Unter­neh­men sind damit erhöh­te Auf­wän­de zur Getrennt­samm­lung, Ver­wer­tung und Doku­men­ta­ti­on ver­bun­den. Bestehen­de Ent­sor­gungs­kon­zep­te müs­sen über­ar­bei­tet wer­den und es tre­ten Fra­gen und Unsi­cher­hei­ten im Bereich der Umset­zung der gesetz­li­chen Vor­ga­ben auf. Häu­fig sind die gesetz­li­chen Vor­ga­ben nicht im Detail bekannt und Unter­neh­men ris­kie­ren Buß­gel­der.

Geset­zes­kon­form nach Gew­AbfV mit Noven­tiz

Mehr denn je sind Spe­zia­lis­ten gefragt, die über Exper­ten­wis­sen und lang­jäh­ri­ge Erfah­run­gen ver­fü­gen, und Unter­neh­men bei der Erfül­lung ihrer gesetz­li­chen Vor­ga­ben nach Gew­AbfV unter­stüt­zen kön­nen.

Noven­tiz hat spe­zi­ell in die­sem Bereich einen Ser­vice für Unter­neh­men ent­wi­ckelt. Im Rah­men der Stand­ort­ana­ly­se erfolgt eine genaue Bewer­tung der Ent­sor­gungs­si­tua­ti­on vor Ort. So kön­nen gemein­sam mit den Ver­ant­wort­li­chen im Unter­neh­men Kon­zep­te zur Opti­mie­rung ent­wi­ckelt wer­den, um ein opti­ma­les Roh- und Rest­stoff­ma­nage­ment umzu­set­zen. Denn letzt­lich erhöht eine kon­se­quen­te Tren­nung und Samm­lung ein­zel­ner Mate­ri­al­frak­tio­nen nicht nur die Mög­lich­keit, Kos­ten zu sen­ken, son­dern schafft auch die Chan­ce, aus Rest­stof­fen Wert­stof­fe zu machen.

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Ana­ly­se Ihrer Ent­sor­gungs­si­tua­ti­on in 3 Schrit­ten

Im Rah­men der lang­jäh­ri­gen Erfah­rung hat Noven­tiz einen Pro­zess ent­wi­ckelt, um Unter­neh­men best­mög­lich bei der Umset­zung ihrer Pflich­ten nach der Gewer­be­ab­fall­ver­ord­nung (Gew­AbfV) zu unter­stüt­zen. Die­ser Pro­zess erfolgt in 3 Schrit­ten:

Noven­tiz ent­wi­ckelt maß­ge­schnei­der­te Kon­zep­te für pro­du­zie­ren­de Unter­neh­men aller Bran­chen

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Häu­fi­ge Fra­gen im Bereich Stand­ort­ent­sor­gung

Die Defi­ni­ti­on eines Ent­sor­gungs­fach­be­triebs erfolgt im § 56 Abs. 2 KrWG, des Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­set­zes, der deut­schen Umset­zung der Euro­päi­schen Richt­li­nie 2008/98/EG über Abfäl­le. Um die­se Zer­ti­fi­zie­rung zu erhal­ten, muss ein Unter­neh­men spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen erfül­len und beson­ders qua­li­fi­ziert sein. Zu die­sen Anfor­de­run­gen zäh­len unter ande­rem Zuver­läs­sig­keit, beson­de­re Sach­kennt­nis von Inha­ber und Mit­ar­bei­tern, eine ent­spre­chen­de tech­ni­sche Aus­stat­tung sowie die Pflicht zur Doku­men­ta­ti­on der abfall­wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten. Ein Betrieb kann ver­schie­de­ne Tätig­kei­ten aus­üben, die jeweils stren­gen Anfor­de­run­gen unter­lie­gen und ein­zeln geprüft und zer­ti­fi­ziert wer­den. Zu die­sen Tätig­kei­ten zäh­len das Sam­meln, Beför­dern, Lagern, Behan­deln, Ver­wer­ten, Han­deln und Makeln von bzw. mit Abfäl­len.

Ein zer­ti­fi­zier­ter Ent­sor­gungs­fach­be­trieb ist ein zuver­läs­si­ger Part­ner im Bereich Abfall­ent­sor­gung. Er unter­liegt beson­de­ren Auf­la­gen und wird regel­mä­ßig über­prüft sowie neu zer­ti­fi­ziert. Durch die Zer­ti­fi­zie­rung ist ein Ent­sor­gungs­fach­be­trieb daher leicht als zuver­läs­si­ger Dienst­leis­ter erkenn­bar.

Im Juni 2017 ist die über­ar­bei­te­te Ver­si­on der Abfall­be­auf­trag­ten­ver­ord­nung (AbfBe­auf­trV) in Kraft getre­ten. Sie defi­niert im Detail, wel­che Unter­neh­men einen Abfall­be­auf­trag­ten benö­ti­gen. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se Depo­nien oder Kran­ken­häu­ser und Kli­ni­ken, aber auch Her­stel­ler und Ver­trei­ber, die pro Jahr gewis­se Men­gen an Ver­kaufs­ver­pa­ckun­gen oder Trans­port­ver­pa­ckun­gen zurück­neh­men. Die voll­stän­di­ge Anga­be aller Betrie­be, die einen Abfall­be­auf­trag­ten bestel­len müs­sen, fin­den Sie hier in der Abfall­be­auf­trag­ten­ver­ord­nung.

Ein Abfall­be­auf­trag­ter ist eine nach­weis­lich fach­kun­di­ge Per­son, die inner­halb des Unter­neh­mens unter ande­rem für die Über­wa­chung der Abfäl­le von der Ent­ste­hung bis zur Ver­wer­tung bzw. Ent­sor­gung zustän­dig ist (§ 9 AbfBe­auf­trV). Die Geset­zes­la­ge erlaubt es, den Pos­ten mit einem exter­nen Exper­ten zu beset­zen, § 5 AbfBe­auf­trV.

Beratung mit externen Abfallbeauftragten

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Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie dabei, Ihren gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen nach­zu­kom­men. Noven­tiz ist ein zuver­läs­si­ger Part­ner und aus­ge­zeich­net als zer­ti­fi­zier­ter Ent­sor­gungs­fach­be­trieb. Unse­re erfah­re­nen und fach­kun­di­gen Exper­ten über­neh­men bereits für diver­se Kun­den die Funk­ti­on als exter­ne Abfall­be­auf­trag­te. Ver­ein­ba­ren Sie ein­fach ein unver­bind­li­ches Bera­tungs­ge­spräch mit uns.

Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie auch als exter­ne Abfall­be­auf­trag­te