Novel­le Ver­pa­ckungs­ge­setz 2022 – Neue Pflich­ten für Online- und Ver­sand­händ­ler ab Juli

Novel­le Ver­pa­ckungs­ge­setz 2022 – Neue Pflich­ten für Online- und Ver­sand­händ­ler ab Juli

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Als selbst­stän­di­ger Betrei­ber eines Online Han­dels oder Ver­sand­han­dels gibt es zahl­rei­che Vor­ga­ben und Geset­ze, die beach­tet wer­den müs­sen. Dazu zählt bei­spiels­wei­se das Ver­pa­ckungs­ge­setz, das zum Juli 2022 aktua­li­siert wird. Die­se Novel­le des Ver­pa­ckungs­ge­set­zes betrifft in beson­de­rem Maße Online Händ­ler sowie den Ver­sand­han­del: Jeder Online Händ­ler, der ver­pack­te Waren in Ver­kehr bringt, muss sich im Ver­pa­ckungs­re­gis­ter LUCID der Zen­tra­len Stel­le Ver­pa­ckungs­re­gis­ter (ZSVR) regis­trie­ren.

Wer muss sich laut Ver­pa­ckungs­ge­setz regis­trie­ren?

Es ist egal, über wel­che Platt­form die Ware ver­kauft wird – ob nun im eige­nen Online Shop oder auf soge­nann­ten Online Markt­plät­zen wie ama­zon, ebay oder etsy. Auch die Ver­kaufs- oder Ver­pa­ckungs­men­ge spielt kei­ne Rol­le dabei, ob man sich regis­trie­ren muss oder nicht. Aus­schlag­ge­bend ist allein, dass erst­mals gewerbs­mä­ßig in Deutsch­land eine mit Ware befüll­te Ver­pa­ckung in Ver­kehr gebracht wird. Das bedeu­tet, das Ver­pa­ckungs­ge­setz betrifft auch Klein­un­ter­neh­mer, die ledig­lich klei­ne Men­gen ver­pack­ter Pro­duk­te umset­zen.

Ver­pa­ckungs­ge­setz für Online Händ­ler: Was ist wich­tig?

Eine wich­ti­ge Neu­heit gilt ab Juli 2022: In der Ver­gan­gen­heit muss­ten sich ledig­lich sol­che Händ­ler regis­trie­ren, die soge­nann­te sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­ge Ver­pa­ckun­gen ver­wen­det haben. Dies hat sich nun ver­än­dert und alle Ver­pa­ckungs­ar­ten sind betrof­fen: Dies gilt glei­cher­ma­ßen für Ver­kaufs­ver­pa­ckun­gen, Umver­pa­ckung und Ver­sand­ver­pa­ckun­gen wie für Mehr­weg­ver­pa­ckun­gen. Somit muss sich aus­nahms­los jeder Händ­ler, der ver­pack­te Ware in Deutsch­land ver­treibt, im Ver­pa­ckungs­re­gis­ter LUCID regis­trie­ren.

Was pas­siert, wenn ein Online Händ­ler sich nicht frist­ge­recht regis­triert hat?

Ver­pack­te Ware darf ab Juli 2022 nicht mehr in Deutsch­land ver­trie­ben wer­den, wenn der Händ­ler sich nicht frist­ge­recht im Ver­pa­ckungs­re­gis­ter LUCID regis­triert hat. Platt­for­men wie ebay fra­gen zukünf­tig die Regis­trie­rungs­num­mer beim Betrei­ber des Markt­plat­zes ab. Ohne die­se Num­mer wird ein Ver­kauf nicht mehr mög­lich sein. Aktu­ell ver­sen­det bei­spiels­wei­se ama­zon Hin­wei­se an alle Markt­platz­be­trei­ber. Es droht eine Sper­rung des jewei­li­gen Shops ab dem 15. Juni 2022, wenn der Betrei­ber sei­nen Pflich­ten zur Regis­trie­rung nicht nach­ge­kom­men ist. Neben die­sem soge­nann­ten Vetriebs­ver­bot kön­nen Buß­gel­der von bis zu 200.000 EUR erho­ben wer­den. Daher ist das Ver­pa­ckungs­ge­setz für Online Händ­ler in hohem Maße rele­vant. Als Klein­un­ter­neh­mer oder Betrei­ber eines Online Han­dels soll­ten Sie sich daher schnellst­mög­lich im Ver­pa­ckungs­re­gis­ter LUCID regis­trie­ren.

Was soll­te ich nun als Online Händ­ler bzw. Ver­sand­händ­ler tun, um die Vor­ga­ben des Ver­pa­ckungs­ge­set­zes zu erfül­len?

  • Regis­trie­rung im Ver­pa­ckungs­re­gis­ter LUCID der Zen­tra­len Stel­le Ver­pa­ckungs­re­gis­ter bis zum 1. Juli 2022

Jetzt regis­trie­ren

Wel­che Vor­ga­ben gibt es dar­über hin­aus für sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­ge Ver­pa­ckun­gen?

Bleibt die Ver­kaufs- oder Umver­pa­ckung beim pri­va­ten End­ver­brau­cher als Abfall zurück? Dann han­delt es sich um Ver­pa­ckun­gen, die als sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­tig ein­ge­stuft wer­den. Das bedeu­tet, der Her­stel­ler muss die­se Ver­pa­ckun­gen eben­falls in LUCID regis­trie­ren und zudem eine Anga­be über die vor­aus­sicht­lich anfal­len­den Men­gen machen. Zusätz­lich muss eine Gebühr für die Ent­sor­gung eben die­ser Ver­pa­ckun­gen an einen Part­ner des dua­len Sys­tems, z.B. die NOVENTIZ GmbH, gezahlt wer­den. Dazu muss neben der Regis­trie­rung in LUCID eine Lizen­zie­rung der Ver­pa­ckung unter der Anga­be von Men­gen bei einem Part­ner des dua­len Sys­tems erfol­gen. NOVENTIZ unter­stützt Sie dabei, Ihre gesetz­li­chen Pflich­ten zu erfül­len. Klein­un­ter­neh­mer oder Online Shops mit gerin­gen Ver­pa­ckungs­men­gen, die sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­ge Ver­pa­ckun­gen ver­wen­den, kön­nen ein­fach online über den NOVENTIZ Lizenz­rech­ner ihre Men­gen kal­ku­lie­ren und unkom­pli­ziert einen Ver­trag mit Noven­tiz Dual abschlie­ßen.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Ver­pa­ckun­gen sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­tig sind? Die ZSVR bie­tet einen Kata­log sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­ger Ver­pa­ckun­gen mit Such­funk­ti­on an.

Sie haben Fra­gen zum Regis­trie­rungs­pro­zess?

Dann wen­den Sie sich bit­te an die Zen­tra­le Stel­le Ver­pa­ckungs­re­gis­ter. Im The­men­pa­ket Ver­sand- und Online­han­del sowie auf der Web­site fin­den Sie detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zur Regis­trie­rung in LUCID.

Noven­tiz unter­stützt Sie dabei, Ihre gesetz­li­chen Pflich­ten zu erfül­len

Erfül­len Sie mit Hil­fe von Noven­tiz Ihre gesetz­li­chen Pflich­ten gemäß Ver­pa­ckungs­ge­setz. Spre­chen Sie uns ger­ne an!

Sie möch­ten die  Lizenz­ge­bühr Ihrer sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­gen Ver­pa­ckun­gen schnell und ein­fach kal­ku­lie­ren? Dann nut­zen Sie doch unse­ren Lizenz­rech­ner.

Quel­le: Zen­tra­le Stel­le Ver­pa­ckungs­re­gis­ter (ZSV)

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Wir sind Experten rund um die Verpackungslizenzierung, alle Rücknahmelösungen und Bewertung der Recyclingfähigkeit nach §21 VerpackG.