Grundgedanke
Die Geschäftsführung der Noventiz GmbH, Noventiz Dual GmbH, Noventiz Digital GmbH,
Noventiz Select GmbH, Noventiz GEE GmbH und Reconomy Deutschland GmbH, nachfolgend Noventiz, ist sich darüber bewusst, dass nur aus einem freien und offenen Umgang sowohl innerhalb der Noventiz, als auch mit den Kunden und Lieferanten ein besonders produktives Umfeld entsteht.
Um diesen Zustand zu erreichen, zu erhalten und zu fördern, ist ein offene und ehrliche Kommunikation unerlässlich, die sicherstellt, dass eventuelles Fehlverhalten aufgedeckt und abgestellt werden kann.
Diese Richtlinie soll dazu dienen, einen Weg aufzuzeigen, sofern ein solches eventuelles Fehlverhalten nicht durch die „normalen“ Managementprozesse abgestellt werden kann.
Ziel
Ziel dieser Richtlinie ist, dass jeder, der für oder mit der Noventiz arbeitet, ermutigt wird, Vorgänge, bei denen er ein geschäftliches Fehlverhalten vermutet, zu melden, ohne sich selbst einem Risiko für sich oder seiner geschäftlichen Beziehung zur Noventiz auszusetzen.
Diese Richtlinie gilt in Fällen, in denen ernsthaft und in gutem Glauben davon ausgegangen werden kann, dass ein geschäftliches Fehlverhalten vorliegt, vorgekommen ist oder vorkommen könnte, wozu unter anderem Folgendes gehören kann:
- eine Straftat, zum Beispiel Betrug
- die Gesundheit und Sicherheit von Personen in Gefahr ist
- Gefahr oder tatsächlicher Schaden für die Umwelt
- ein Justizirrtum
- das Unternehmen verstößt gegen das Gesetz
- Sie glauben, dass jemand ein Fehlverhalten vertuschen will
- Verdacht auf moderne Sklaverei
Vorgehen
In erster Linie sollten Sie alle Bedenken mit Ihrem Vorgesetzten bzw. mit dem Vorgesetzten desjenigen, gegenüber dem Ihre Bedenken bestehen, besprechen. Wenn sich das Problem auf Ihren Vorgesetzten bezieht, sollten Sie die Angelegenheit mit einem Mitglied des Führungsteams und/oder, wenn Sie es für angemessen halten, mit der Abteilungsleitung besprechen.
Falls Sie diesen Weg nicht beschreiten möchten, können Sie sich auch an die Beauftragte unter der EMail-Adresse whistleblowing@noventiz.de oder telefonisch unter +49 221 800 158 660 wenden.
Ihr Hinweis wird umgehend geprüft und Ihnen der Eingang, sofern uns eine entsprechende Adresse vorliegt, binnen sieben Tagen bestätigt. Spätestens nach drei Monaten werden Sie über das Prüfungsergebnis und eventuelle getroffene Maßnahmen informiert.
Noventiz hat den Anspruch, ihre Geschäfte ohne Fehlverhalten zu führen und erwartet, dass diejenigen, die für oder mit Noventiz arbeiten, diesen Anspruch teilen. Es ist Noventiz auch bewusst, dass die Weitergabe entsprechender Hinweise schwerfallen kann, da es einem anderen Kollegen oder Geschäftspartner, zunächst ein verwerfliches Verhalten unterstellt, was zu einer Gegenreaktion führen kann. Sofern Sie den Eindruck haben, dass mit Ihrer Meldung negative Folgen für Sie verbunden sind oder aber die Rückmeldung nicht zufriedenstellend war, so wenden Sie sich bitte mit einer entsprechenden E‑Mail und der Schilderung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht an die Geschäftsführung der Noventiz.
Zusicherung
Jeder, der einen potentiellen Missstand meldet, ist vor negativen Folgen dieser Handlung – sei es arbeitsrechtlich oder im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit – geschützt, selbst wenn sich die Meldung als unzutreffend erweist. Voraussetzung ist, dass die Meldung in gutem Glauben erfolgte und der Melder davon ausging, dass die von ihm erhobenen Anschuldigungen zutreffend sind.
Stand: 06/2023