Kennzeichnung für Einwegkunststoffprodukte
Das Bundeskabinett hat am 10. Februar 2021 die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) beschlossen. Ab dem 3. Juli 2021 sind bestimmte Einwegkunststoffprodukte zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hinweisen, dass die genannten Produkte Kunststoff enthalten, welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat.
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/904 haben die EU-Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte entweder auf der Verpackung oder dem Produkt selbst eine Kennzeichnung tragen. Von der Kennzeichnungspflicht auf den Verpackungen umfasst sind
- Hygieneeinlagen (Binden), Tampons, Tamponapplikatoren
- Feuchttücher, die beispielsweise für die Körper- und Haushaltspflege genutzt werden
- Verpackungen von Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern und von kunststoffhaltigen Filtern zur Verwendung in Tabakprodukten
- Einweggetränkebecher aus Kunststoff müssen künftig auf dem Becher selbst gekennzeichnet werden.
Darüber hinaus müssen Verschlüsse und Deckel von Getränkebehältern aus Kunststoff ab dem 3. Juli 2024 fest mit dem Getränkebehälter verbunden sein.
Die Europäische Kommission stellt hochauflösende Bilddateien als Druckvorlagen (Vektorgraphiken) zur Verfügung. Die Druckvorlagen können hier auf der Internetseite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden.
Die EWKKennzV trägt zu den Zielen der Richtlinie (EU) 2019/904 bei, den Verbrauch von Produkten aus Einwegkunststoff zu reduzieren, die Ressource “Kunststoff” besser zu bewirtschaften und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen. Diese Zielsetzung entspricht in vollem Umfang dem 5‑Punkte-Plan des Bundesumweltministeriums für weniger Plastik und mehr Recycling und der Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle (Bundesrat-Drucksache (BR-Drs.) 343/19 (Beschluss)).
Die Verordnung wird nunmehr dem Deutschen Bundestag zur Befassung zugeleitet und bedarf anschließend der Zustimmung des Bundesrates. Die Regelungen der Kennzeichnung sollen in allen EU-Staaten einheitlich am 03. Juli 2021 in Kraft treten.
Informationen zur neuen Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung finden Sie auf der Website des Bundesumweltministeriums.