Kennzeichnungspflicht mit Grünem Punkt in Spanien entfällt
Seit dem 01.01.2023 ist die gesetzliche Kennzeichnungspflicht mit dem Symbol „Grüner Punkt“ nun auch in Spanien, dem letzten Land in dem die Pflicht bestand, nicht mehr verpflichtend. Damit sind Exporteure nach Spanien von den Lizenzkosten und dem Verwaltungsaufwand befreit.
Die Verwendung des “Grünen Punkts” wird von einer Pflicht zu einer freiwilligen Angelegenheit. Unternehmen, die sich dafür entscheiden, können das Symbol weiterhin auf ihren Verpackungen anbringen, während diejenigen, die es von ihren Verpackungen entfernen möchten, dies ebenfalls tun dürfen.
Die Pflicht entfällt
Der Hintergrund war, dass bisher bei Export nach Spanien die gesetzliche Verpflichtung bestand, das Symbol „Grüner Punkt“ auf den Verpackungen anzubringen und die Verpackungen bei einem lokalen Lizenzgeber zu lizenzieren.
Dies gehört nun der Vergangenheit an. Das Symbol hat nichts über die Recyclingfähigkeit einer Verpackung ausgesagt und war höchstens ein Zertifikat dafür, dass der Hersteller oder Händler einen finanziellen Beitrag zum Recycling entrichtet. Dies ist durch die Registrierung im Verpackungsregister der Zentralen Stelle mittlerweile ohnehin gegeben.
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