Neuer Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Wann ist eine Verpackung recyclingfähig – und wann nicht? Antworten darauf gibt der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (§ 21 Absatz 3 Verpackungsgesetz).
Was besagt der neue Mindeststandard ab 31. August 2022?
Faserbasierte Verpackungen: Nachweispflicht wird eingeführt
Es werden immer mehr faserbasierte Verpackungen produziert, in denen unter anderem Teigwaren, Kaffee oder Wurst vertrieben werden. Diese suggerieren den Verbrauchern zwar einen ökologischen Mehrwert, lassen sich allerdings in Wahrheit oftmals schlechter recyceln als sortenreine Kunststoffverpackungen. Die Recyclingfähigkeit von faserbasierten Verpackungen hängt im Wesentlichen davon ab, ob sich die Fasern im Recyclingprozess lösen und dadurch wieder zu neuen Fasern verarbeitet werden können. Dieser Sachverhalt spiegelt sich im aktuellen Mindeststandard wider – und zwar mit folgender Regelung: „Bei faserbasierten Verbundverpackungen (mit Ausnahme von Flüssigkeitskartons), die nicht typischerweise trockene Füllgüter enthalten, muss nun immer ein Nachweis über die Recyclingfähigkeit erbracht werden. Gleiches gilt für Papierverpackungen, die Flüssiges oder Pastöses enthalten.“
Netze und Korbflaschen: Materialkombinationen erschweren das Recycling
Generell lässt sich Altglas sehr gut recyceln, wenn es richtig entsorgt und sortiert wird. Allerdings gibt es im Glasbereich Verpackungsmerkmale oder Materialkombinationen, die das Recycling erschweren oder verhindern. Dazu zählen Flaschen, die mit einem feinen Metallnetz umgeben sind. Bevor Altglas eingeschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet wird, muss es zu Glasscherben zerkleinert und von Fremdstoffen befreit werden. Das Metallnetz verhindert allerdings, dass die Glasscherben voneinander getrennt werden können. Ein weiteres Beispiel sind Korbflaschen, mit denen unter anderem Wein vertrieben wird.
Auch wasserfeste Haftklebeetiketten aus Kunststoff auf Glasverpackungen stören den Recyclingprozess, deshalb ist nun der recyclingfähige Anteil der Glasverpackung um die mit solchem Etikett bedeckter Glasanteil abzuziehen. Mit der Folge, dass vermutlich viele Glasverpackungen nicht mehr als hochgradig recyclingfähig eingestuft werden.
Der diesjährige Mindeststandard legt einen Schwerpunkt auf derartige Unverträglichkeiten. Diese werden auch weiterhin im Fokus stehen. Basierend auf den Ergebnissen von künftigen Studien sind noch präzisere Regelungen in diesem Bereich geplant.
Nagellack, Bitumen, Wachs: Produktreste wirken sich negativ aus
Reste von Nagellack, die im Fläschchen verbleiben, oder von Bitumen, die im Eimer kleben: Es gibt verschiedene Produkte, deren Reste in der Verpackung haften bleiben und sich daraus nur schwer oder überhaupt nicht entfernen lassen. Auch Wachse oder diverse Chemie- und Baustoffe gehören dazu. Derartige konstruktionsbedingte Produktreste wirken sich unter Umständen negativ auf die Recyclingfähigkeit der Verpackung aus. Der Einzelfall ist hierbei entscheidend. Welche Folgen die Reste konkret für das Recycling haben, hängt maßgeblich vom jeweiligen Füllgut, der Gestaltung der Verpackung und dem verwendeten Packstoff ab. Doch klar ist: Die Einflüsse der Produktreste müssen bei der Bemessung der Recyclingfähigkeit zwingend berücksichtigt werden. Das schlägt sich auch im aktuellen Mindeststandard der ZSVR nieder.
Drei Kriterien haben sich bewährt: Zur Struktur und Anwendung des Mindeststandards
Die Anwendung des Mindeststandards bleibt auch in der vierten Ausgabe gewohnt einfach: Bewährt haben sich die drei Standard-Kriterien, die im neuen Mindeststandard als grundlegende Struktur beibehalten werden. So muss bei der Frage, ob eine Verpackung gut recycelbar ist, das Vorhandensein einer Verwertungsinfrastruktur, die Sortier- und Trennbarkeit der Verpackung sowie die Recyclingunverträglichkeiten geprüft und berücksichtigt werden.
Damit die Rohstoffe aus Verpackungen im Kreislauf bleiben, müssen Verpackungen möglichst recyclingfreundlich gestaltet sein. Wir bieten Ihnen mit unserer Prüfmethode rotate die Bewertung der Recyclingfähigkeit an. Kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Angebot.
Quelle:
Lesen Sie hier die Pressemitteilung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister: