Plas­tik­steu­er: Hin­ter­grün­de, Pflich­ten, Bei­spie­le

Plas­tik­steu­er: Hin­ter­grün­de, Pflich­ten, Bei­spie­le

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Plas­tik­steu­er – Eine Ein­ord­nung

In unse­rer heu­ti­gen Gesell­schaft ist der Umgang mit Kunst­stoff ein heiß dis­ku­tier­tes The­ma, ins­be­son­de­re wenn es um Umwelt­schutz geht. Kunst­stof­fe, vor allem Ein­weg­plas­tik, sind eine gro­ße Belas­tung für unse­re Umwelt. Als Reak­ti­on dar­auf haben sowohl die Euro­päi­sche Uni­on als auch ein­zel­ne Mit­glieds­staa­ten Maß­nah­men ergrif­fen, um den Plas­tik­ver­brauch zu redu­zie­ren und das Recy­cling zu för­dern. Die Begrif­fe “Plas­tik­ab­ga­be” und “Plas­tik­steu­er” sind in die­sem Zusam­men­hang zen­tral. Doch was genau bedeu­ten sie und wie wir­ken sich die­se Maß­nah­men aus?

Was ist der Unter­schied zwi­schen Plas­tik­ab­ga­be und Plas­tik­steu­er?

Die EU-Plas­tik­ab­ga­be

Seit 2021 erhebt die Euro­päi­sche Uni­on eine Plas­tik­ab­ga­be, die von den Mit­glieds­staa­ten bezahlt wird. Die­se Abga­be beträgt 0,80 Euro pro Kilo­gramm nicht recy­cel­tem Kunst­stoff­ab­fall. Das Ziel die­ser Abga­be ist es, die Mit­glied­staa­ten zu moti­vie­ren, Maß­nah­men zu ergrei­fen, um den Anteil des nicht recy­cel­ten Kunst­stoffs im Abfall zu ver­rin­gern.

Natio­na­le Plas­tik­steu­er

Eini­ge Län­der finan­zie­ren die EU-Abga­be über den natio­na­len Haus­halt, ande­re haben spe­zi­fi­sche Steu­ern ein­ge­führt. Eini­ge Mit­glieds­staa­ten haben zur Finan­zie­rung der EU-Plas­tik­ab­ga­be eine eige­ne Plas­tik­steu­er ein­ge­führt. Die­se natio­na­le Steu­er wird direkt auf bestimm­te Kunst­stoff­pro­duk­te erho­ben und zielt dar­auf ab, die Nut­zung von Ein­weg­plas­tik zu redu­zie­ren sowie das Recy­cling zu för­dern.

Die Ein­füh­rung der Plas­tik­steu­er in Deutsch­land

Die für 2024 geplan­te Plas­tik­steu­er wur­de auf den 01.01.2025 ver­scho­ben.

Die­se Plas­tik­steu­er dient der Refi­nan­zie­rung der an den EU-Haus­halt zu zah­len­den Plas­tik­ab­ga­be, die bis­lang aus dem Bun­de­haus­halt finan­ziert wur­de. Die­se Ent­schei­dung folgt auf eine Rege­lung im Koali­ti­ons­ver­trag von Ende 2021, nach der die Kos­ten zukünf­tig von den Her­stel­lern und Ver­trei­bern von Kunst­stoff­pro­duk­ten getra­gen wer­den sol­len. Die genau­en Details zur Berech­nungs­grund­la­ge und zu den Ver­pflich­te­ten sind noch in der Klä­rung, aber es wird erwar­tet, dass die Steu­er auf Basis der Men­ge des nicht recy­cel­ten Kunst­stoff­ab­falls erho­ben wird.

Inter­na­tio­na­le Bei­spie­le zur Umset­zung der Plas­tik­ab­ga­be

Frank­reich

In Frank­reich, ähn­lich wie in Deutsch­land, wird die Plas­tik­ab­ga­be der­zeit aus dem Haus­halt finan­ziert. Eine  natio­na­le Plas­tik­steu­er ist momen­tan nicht in Pla­nung.

Spa­ni­en

Spa­ni­en hat bereits eine Plas­tik­steu­er ein­ge­führt, die 0,45 Euro pro Kilo­gramm nicht recy­cel­tem Kunst­stoff beträgt. Die­se Maß­nah­me zeigt das Enga­ge­ment des Lan­des im Kampf gegen Plas­tik­müll und zur För­de­rung des Recy­clings.

Fazit Plas­tik­steu­er

Die Ein­füh­rung der Plas­tik­steu­er zielt dar­auf ab, die Pro­duk­ti­on und den Gebrauch neu­er Kunst­stof­fe zu redu­zie­ren, was erheb­li­che Vor­tei­le für die Umwelt mit sich bringt. Jedoch stellt das Feh­len einer ein­heit­li­chen Rege­lung für Her­stel­ler und Händ­ler eine Her­aus­for­de­rung dar, wenn es dar­um geht, die Umwelt­vor­schrif­ten beim Export in ande­re euro­päi­sche Län­der ein­zu­hal­ten.

FAQs

Die Plas­tik­ab­ga­be ist eine fest­ge­leg­te Abga­be auf EU-Ebe­ne, wäh­rend die Plas­tik­steu­er eine natio­na­le Steu­er ist, die auf bestimm­te Kunst­stoff­pro­duk­te erho­ben wird.

Bis jetzt wur­de die Plas­tik­ab­ga­be aus dem Bun­des­haus­halt finan­ziert, Ab dem 01.01.2025 soll sie durch die dann ein­ge­führ­te Plas­tik­steu­er für den Bun­des­haus­halt refi­nan­ziert wer­den.

Eini­ge Län­der wie etwa Spa­ni­en haben bereits eine Plas­tik­steu­er ein­ge­führt, ande­re, wie Frank­reich, finan­zie­ren die EU-Plas­tik­ab­ga­be wei­ter­hin aus dem natio­na­len Haus­halt.

Die Haupt­zie­le der Plas­tik­steu­er sind die Redu­zie­rung der Nut­zung von Ein­weg­plas­tik und die För­de­rung des Recy­clings.

Die Steu­er soll Unter­neh­men dazu anre­gen, weni­ger Plas­tik zu ver­wen­den und nach­hal­ti­ge­re Alter­na­ti­ven zu ent­wi­ckeln, was letzt­end­lich auch die Ver­brau­cher zu einem bewuss­te­ren Umgang mit Kunst­stof­fen moti­vie­ren kann.

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