PPWR und Recy­cling­fä­hig­keit? 7 Tipps, um Ihre Ver­pa­ckung nach PPWR Vor­ga­ben hoch­gra­dig recy­cling­fä­hig zu gestal­ten

PPWR und Recy­cling­fä­hig­keit? 7 Tipps, um Ihre Ver­pa­ckung nach PPWR Vor­ga­ben hoch­gra­dig recy­cling­fä­hig zu gestal­ten

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Die Recy­cling­fä­hig­keit von Ver­pa­ckun­gen gewinnt zuneh­mend an Bedeu­tung – nicht nur für die Umwelt, son­dern auch für die Erfül­lung gesetz­li­cher Anfor­de­run­gen. Nach PPWR Ver­ord­nung gibt es u.a. Vor­ga­ben für Ver­pa­ckun­gen in Sachen Recy­cling­fä­hig­keit. Sie legt fest, dass alle in Ver­kehr gebrach­ten Ver­pa­ckun­gen ab dem Jahr 2030 recy­cling­fä­hig sein müs­sen. Außer­dem müs­sen Min­dest­an­tei­le an recy­cel­tem Mate­ri­al ent­hal­ten sein und Über­ver­pa­ckun­gen (z.B. Papp­schach­tel um Zahn­pas­ta­tu­be) ver­mie­den wer­den. Schäd­li­che Mate­ria­li­en wer­den ver­bo­ten und Her­stel­ler tra­gen eine erwei­ter­te Ver­ant­wor­tung für die Ent­sor­gung und Ver­wer­tung ihrer Ver­pa­ckun­gen.

Peter El-Gaz­z­ar, Spe­zia­list für Recy­cling­fä­hig­keit und Pro­jekt­lei­ter des Noven­tiz Recy­cling­sie­gels „rota­te“, hat 7 Tipps zusam­men­ge­stellt, wie Ver­pa­ckun­gen die PPWR Vor­ga­ben in Punk­to Recy­cling­fä­hig­keit erfül­len. 

PPWR und Recy­cling­fä­hig­keit

PPWR und Recyclingfähigkeit - Tipp 1: Vermeiden Sie großflächige Etiketten

PPWR & RECYCLINGFÄHIGKEIT

Tipp 1:  Ver­mei­den Sie groß­flä­chi­ge Eti­ket­ten

Wenn Eti­ket­ten aus ande­rem Mate­ri­al als die Ver­pa­ckung bestehen, kön­nen die­se die Sor­tie­rung erschwe­ren. Ein Bei­spiel dafür ist ein Eti­kett aus Papier, das auf eine Kunst­stoff­ver­pa­ckung auf­ge­klebt wur­de. Bedeckt das Eti­kett z.B. mehr als 50 % der Ver­pa­ckung, ist die Wahr­schein­lich­keit sehr hoch, dass die­se Kunst­stoff­ver­pa­ckung nicht in die rich­ti­ge Frak­ti­on aus­sor­tiert wird und die Recy­cling­fä­hig­keit so ein­ge­schränkt wird und das obwohl die Ver­pa­ckung grund­sätz­lich recy­cling­fä­hig ist. 

Die Fol­ge: Hoch­wer­ti­ger Wert­stoff geht im Recy­cling­pro­zess ver­lo­ren, obwohl die Ver­pa­ckung grund­sätz­lich recy­cling­fä­hig wäre.

Ver­wen­den Sie also Eti­ket­ten, die aus dem glei­chen Mate­ri­al wie die Ver­pa­ckung bestehen und begren­zen Sie deren Grö­ße. So bleibt die Sor­tier­fä­hig­keit erhal­ten und der Recy­cling­pro­zess wird nicht beein­träch­tigt. So tra­gen Sie dazu bei, die Anfor­de­run­gen der PPWR zu erfül­len und eine effi­zi­en­te Kreis­lauf­wirt­schaft zu för­dern, denn die PPWR for­dert ab 2030 eine Recy­cling­fä­hig­keit aller Ver­pa­ckun­gen. Eti­ket­ten, die die Sor­tier­fä­hig­keit von Ver­pa­ckun­gen behin­dern, ste­hen im direk­ten Kon­flikt mit die­sem Ziel.

PPWR und Recyclingfähigkeit - Tipp 2: Vermeiden Sie schwarze Kunststoffverpackungen

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Tipp 2: Ver­mei­den Sie schwar­ze Kunst­stoff­ver­pa­ckun­gen

Schwar­ze Kunst­stoff­ver­pa­ckun­gen sind schwer zu recy­celn und lan­den häu­fig in Ver­bren­nungs­an­la­gen statt im Recy­cling­kreis­lauf. Sie stel­len eine gro­ße Her­aus­for­de­rung für die Recy­cling­fä­hig­keit dar, denn ihre dunk­le Ruß­fär­bung macht sie für Infra­rot-Scan­ner in den Sor­tier­an­la­gen schwer erkenn­bar. Obwohl es fort­schritt­li­che Tech­no­lo­gien gibt, die schwar­ze Kunst­stof­fe erken­nen kön­nen, sind die­se bis­her nur in weni­gen Anla­gen ver­füg­bar.  
Statt­des­sen soll­ten auf unge­färb­te Ver­pa­ckun­gen gesetzt wer­den. Die­se sind hoch­gra­dig recy­cling­fä­hig, da sie im Sor­tier­pro­zess auf­grund ihrer Eigen­schaf­ten im Nahin­fra­rot­be­reich gut erkannt wer­den kön­nen. 

Der Ein­satz von hel­len Far­ben und Mono­ma­te­ria­li­en för­dert die Her­stel­lung von Regra­nu­la­ten, schließt den Recy­cling­kreis­lauf und ermög­licht es Unter­neh­men, ihren Ver­pflich­tun­gen gemäß der PPWR nach­zu­kom­men, wäh­rend sie gleich­zei­tig einen Bei­trag zu einer res­sour­cen­scho­nen­den Zukunft leis­ten. 

PPWR und Recyclingfähigkeit - Tipp 3: Vermeiden Sie Keramikkomponenten und bevorzugen Sie transparente Glasflaschen

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Tipp 3: Ver­mei­den Sie Kera­mik­kom­po­nen­ten und bevor­zu­gen Sie trans­pa­ren­te Glas­fla­schen 

Glas­ver­pa­ckun­gen ohne Transparenz/Transluzenz (par­ti­el­le Licht­durch­läs­sig­keit) wei­sen eine ein­ge­schränk­te Recy­cling­fä­hig­keit auf und erfor­dern laut Min­dest­stan­dard eine zusätz­li­che, kos­ten­pflich­ti­ge Mes­sung zur Iden­ti­fi­ka­ti­on. Bei Kera­mik­kom­po­nen­ten gibt es sogar eine Recy­cling­un­ver­träg­lich­keit. Ein Bei­spiel dafür sind far­bi­ge Sekt­fla­schen oder Glas­ver­pa­ckun­gen mit Kunst­stoff-Haft­eti­ket­ten, sofern es sich um wasserfeste/hydrophobe Haft­eti­ket­ten han­delt. Hier ist kei­ne Licht­durch­läs­sig­keit gege­ben und die Scher­ben wer­den nicht dem Recy­cling­kreis­lauf zuge­führt. Nicht erkann­te Glas­scher­ben gehen im Recy­cling­pro­zess ver­lo­ren. Das bedeu­tet nicht nur einen Ver­lust an wert­vol­len Roh­stof­fen, son­dern auch eine Ver­schwen­dung von Ener­gie und Res­sour­cen, die für die Her­stel­lung von neu­em Glas benö­tigt wer­den.  

Die PPWR for­dert effi­zi­en­te Recy­cling­pro­zes­se und setzt kla­re Anfor­de­run­gen an die Recy­cling­fä­hig­keit von Ver­pa­ckun­gen. Trans­pa­ren­te Glas­fla­schen eig­nen sich opti­mal für die Sor­tie­rung, wäh­rend Kera­mik­kom­po­nen­ten Recy­cling­un­ver­träg­lich­kei­ten ver­ur­sa­chen und die Wie­der­ver­wer­tung beein­träch­ti­gen. Durch den Ein­satz trans­pa­ren­ter Glas­ver­pa­ckun­gen und den Ver­zicht auf Kera­mik­kom­po­nen­ten erfül­len Sie somit die Anfor­de­run­gen der PPWR und tra­gen gleich­zei­tig zu einer res­sour­cen­scho­nen­den Kreis­lauf­wirt­schaft bei.

PPWR und Recyclingfähigkeit - Tipp 4: Vermeiden Sie Haftetiketten aus Kunststoff auf Glasverpackungen

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Tipp 4: Ver­mei­den Sie Haft­eti­ket­ten aus Kunst­stoff auf Glas­ver­pa­ckun­gen 

Haft­eti­ket­ten aus Kunst­stoff beein­träch­ti­gen die Recy­cling­fä­hig­keit von Glas­ver­pa­ckun­gen erheb­lich. Die­se Eti­ket­ten lösen sich im Recy­cling­pro­zess nicht von der Glas­ober­flä­che und wir­ken als Stör­stof­fe. Dadurch wird das Recy­cling beein­träch­tigt. Gemäß dem Min­dest­stan­dard der Zen­tra­len Stel­le müs­sen die Flä­chen, auf denen das Eti­kett ange­bracht ist, pro­zen­tu­al von der Quo­te abge­zo­gen wer­den. 

Set­zen Sie auf Papie­re­ti­ket­ten oder ande­re Mate­ria­li­en, die sich leicht von der Glas­ober­flä­che lösen las­sen und den Recy­cling­pro­zess nicht stö­ren. So erfül­len Sie die Anfor­de­run­gen der PPWR, indem sie recy­cling­freund­li­che Mate­ria­li­en benut­zen.  

PPWR und Recyclingfähigkeit - Tipp 5: Achten Sie auf den Mindeststandard bei biologisch abbaubaren Verpackungen

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Tipp 5: Ach­ten Sie auf den Min­dest­stan­dard bei bio­lo­gisch abbau­ba­ren Ver­pa­ckun­gen

Laut der PPWR  müs­sen ab 2030 alle Ver­pa­ckun­gen recy­cle­bar sein (min­des­tens 70 % Recy­cling­fä­hig­keit). Ver­pa­ckun­gen, die als bio­lo­gisch abbau­bar oder kom­pos­tier­bar gel­ten, haben kei­ne eta­blier­te Recy­cling­in­fra­struk­tur.

Gemäß dem Min­dest­stan­dard der zen­tra­len Stel­le ist bei Ver­pa­ckun­gen von bio­lo­gisch abbau­ba­ren oder kom­pos­tier­ba­ren Kunst­stof­fen, PLA, Zel­lu­lo­se­hy­drat, Kera­mik oder Natur­ma­te­ria­li­en wie Holz ist grund­sätz­lich vom Feh­len einer Recy­cling­in­fra­struk­tur aus­zu­ge­hen. Sie wer­den übli­cher­wei­se im Sor­tier­pro­zess nicht ent­nom­men, erfah­ren des­halb kein Recy­cling und sind grund­sätz­lich als nicht recy­cling­fä­hig ein­zu­stu­fen.
 
Ver­wen­den Sie Ver­pa­ckungs­ma­te­ria­li­en, die gemäß dem Min­dest­stan­dard der Zen­tra­len Stel­le recy­celt wer­den kön­nen, um den Anfor­de­run­gen der PPWR, die ab 2030 gel­ten gerecht zu wer­den. Eine Ver­wer­tung über die Bio­ton­ne ist eben­falls nicht emp­feh­lens­wert, da auch hier die Recy­cling­zie­le nicht erreicht wer­den. 

PPWR und Recyclingfähigkeit - Tipp 6: Verwenden Sie Monomaterialien und nachhaltige Klebstoffe

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Tipp 6: Ver­wen­den Sie Mono­ma­te­ria­li­en und nach­hal­ti­ge Kleb­stof­fe 

Ver­bund­ma­te­ria­li­en und nicht was­ser­lös­li­che Kle­ber auf Ver­pa­ckun­gen erschwe­ren das Recy­cling erheb­lich. Bei­spiels­wei­se beein­träch­ti­gen sol­che Ele­men­te die Tren­nung von Wert­stof­fen in Sor­tier­an­la­gen. Ver­pa­ckun­gen, mit gerin­ger Recy­cling­fä­hig­keit, füh­ren zu Mehr­kos­ten oder sogar recht­li­chen Kon­se­quen­zen durch neue Vor­schrif­ten wie die PPWR. Ab 2030 müs­sen alle Ver­pa­ckun­gen zu min­des­tens 70% recy­cel­bar sein. Set­zen Sie auf Mono­ma­te­ria­li­en und ver­wen­den Sie Kle­ber, die sich im Recy­cling­pro­zess leicht lösen las­sen, um die Vor­schrif­ten der PPWR zu erfül­len.

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Tipp 7: Set­zen Sie Rezy­k­la­te ein

Ver­pa­ckun­gen bestehen oft aus Pri­mär­roh­stof­fen, obwohl Rezy­k­la­te eine nach­hal­ti­ge Alter­na­ti­ve dar­stel­len. Eine man­geln­de Recy­cling­fä­hig­keit und eine zu gerin­ge Nach­fra­ge nach recy­cel­ten Mate­ria­li­en führt zu einer inef­fi­zi­en­ten Nut­zung des Recy­cling­kreis­laufs. 

Wert­vol­le Res­sour­cen wer­den ver­schwen­det, und der Lebens­zy­klus von Mate­ria­li­en bleibt unge­nutzt.

Die PPWR legt ab dem 01.01.2030 fest:  

Der Kunst­stoff­an­teil an recy­cel­ten Mate­ria­li­en, die aus Ver­brau­cher-Kunst­stoff­ab­fäl­len zurück­ge­won­nen wer­den müs­sen:

  • 30 % bei kon­takt­emp­find­li­chen Ver­pa­ckun­gen mit PET als Haupt­be­stand­teil;
  • 10 % bei kon­takt­emp­find­li­chen Ver­pa­ckun­gen aus ande­ren Kunst­stoff­ma­te­ria­li­en als PET, aus­ge­nom­men Ein­weg­ge­trän­ke­fla­schen aus Kunst­stoff;
  • 30 % bei Ein­weg­ge­trän­ke­fla­schen aus Kunst­stoff;
  • 35 % bei ande­ren, bis­her nicht genann­ten Kunst­stoff-Ver­pa­ckun­gen.

(Aus­nah­men bei Pri­mär­ver­pa­ckun­gen, Ver­pa­ckun­gen von Medi­zin­pro­duk­ten oder kom­pos­tier­ba­re Kunst­stoff­ver­pa­ckun­gen) 

Desi­gnen Sie Ihre Ver­pa­ckun­gen recy­cling­fä­hig, för­dern Sie sor­ten­rei­ne Abfall­samm­lun­gen und nut­zen Sie tech­ni­sche Ver­fah­ren zur Rück­ge­win­nung von Rezy­kla­ten. So kann der Ein­satz von Pri­mär­roh­stof­fen ver­rin­gert wer­den. Inte­grie­ren Sie Rezy­k­la­te in Ihre Ver­pa­ckungs­de­signs, um den PPWR-Vor­ga­ben zu ent­spre­chen und einen nach­hal­ti­gen Bei­trag zur Kreis­lauf­wirt­schaft zu leis­ten. 

Einen Über­blick und die Zusam­men­fas­sung zur PPWR Ver­ord­nung fin­den Sie hier: Über­blick und Zusam­men­fas­sung zur PPWR Ver­ord­nung

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Erfüllen auch Sie die PPWR Vorgaben in Punkto Recyclingfähigkeit

Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen spielt eine zentrale Rolle in der PPWR-Verordnung. Diese fordert ab 2030 recycelbare Verpackungen mit steigendem Rezyklatanteil. Unternehmen sollten deshalb bereits jetzt ihr Verpackungsdesign optimieren, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Weitere Informationen:

Überblick und Zusammenfassung zur PPWR Verordnung

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