Wer in Deutschland Batterien in Verkehr bringt, muss sich einem Rücknahmesystem anschließen und eine Registrierung bei der Stiftung ear beantragen. So will es das neue Batteriegesetz (BattG) vom 1. Januar 2021.
Mit Noventiz können Sie schnell und einfach einen rechtssicheren Vertrag zur Erfüllung der Rücknahme‑, Behandlungs- und Verwertungspflichten für Batterien abschließen.
Was ist das Batteriegesetz (BattG)?
Das Batteriegesetz (BattG) ist die deutsche Umsetzung der 2006 erlassenen europäischen Batterierichtlinie (BATT) zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der umweltverträglichen Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Das Batteriegesetz gilt nur in Deutschland, denn jedes Land der EU verfügt über seine eigene Batterie-Gesetzgebung. Es löste 2009 die alte Batterieverordnung (BattV) ab und wurde 2021 umfassend novelliert.
Die für Hersteller und Händler wichtigste Neuerung ist die Einführung einer Registrierungspflicht: Wer in Deutschland Batterien in Verkehr bringen will, muss sich seit dem 1. Januar 2021 bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registrieren. Diese Registrierung ersetzt die vorherige Pflicht zur Anzeige der Marktteilnahme beim Umweltbundesamt (UBA).
Für wen gilt das Batteriegesetz?
- Betroffen sind diejenigen, die erstmals Batterien in Deutschland gewerbsmäßig in Verkehr bringen.
- Das sind in der Regel Hersteller von Batterien sowie Händler, die Batterien importieren oder aus dem Ausland nach Deutschland versenden.
- Darüber hinaus gelten auch Vertreiber oder Zwischenhändler von Batterien als Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes, wenn die ursprünglichen Inverkehrbringer oder ihre Bevollmächtigten nicht (ordnungsgemäß) registriert sind.
Welche Batterien sind betroffen?
Grundsätzlich müssen Hersteller als Erstinverkehrbringer die Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung für alle Batterieklassen sicherstellen. Betroffen sind nicht-wiederaufladbare Batterien (Primärbatterien) und aufladbare Batterien (Sekundärbatterien, Akkus), unabhängig davon, ob sie in Geräten eingebaut sind oder nicht – es sei denn, eine Ausnahme ist anwendbar.
Batterien werden in drei Klassen eingeteilt:
INDUSTRIEBATTERIEN
Für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke sowie als Antriebsbatterie von Elektro- und Hybridfahrzeugen.
FAHRZEUGBATTERIEN
Zur Zündung, zum Anlassen und zur Beleuchtung von Fahrzeugen.
GERÄTEBATTERIEN
Gekapselte Batterien, die in der Hand gehalten werden können, außer Fahrzeug- und Industriebatterien.
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Welche Verpflichtungen gibt es für Gerätebatterien?
Hersteller, Importeure sowie ggf. auch ausländische Anbieter müssen sich zunächst beim Batterie-Register der stiftung ear registrieren, bevor sie entsprechende Batterien oder Akkus in Deutschland erstmalig zum Kauf anbieten oder in Verkehr bringen dürfen. Sie erhalten dann eine Registrierungsnummer, die sie für den Vertrieb und die Registrierung bei einem Rücknahmesystem benötigen.
Für Gerätebatterien muss die bundesweite Rücknahme über den Anschluss an ein deutschlandweit tätiges Rücknahmesystem gewährleistet werden.
Hersteller müssen regelmäßig die Mengen der von ihnen in Deutschland in Verkehr gebrachten Batterien und Akkus melden. Diese Meldung muss einerseits bei der stiftung ear eingehen, andererseits müssen Mengenmeldungen der in Verkehr gebrachten Gerätebatterien beim ausgewählten Rücknahmesystem eingehen. Kunden von Noventiz Batterie Direkt können diese Meldepflicht einfach online im Batterie Meldeportal erfüllen.
Batterien und Akkus müssen eine korrekte Kennzeichnung aufweisen. Hersteller und Händler müssen bestimmte Pflichthinweise gegenüber Endnutzern bereitstellen. Für Batterien mit gefährlichen Stoffen bestehen besondere Kennzeichnungsvorgaben sowie oberhalb bestimmter Grenzwerte ein Verkehrsverbot.
Das Batteriegesetz gibt außerdem für die verschiedenen Akteure unterschiedliche Informationspflichten vor, die je nach Rolle erfüllt werden müssen.
- Vertreiber von Gerätebatterien müssen z.B. darüber informieren, dass die kostenfreie Rückgabe im Handel möglich ist. Außerdem müssen sie deutlich machen, dass der Endverbraucher eine Verpflichtung zur Rückgabe hat.
- Hersteller sind darüber hinaus beispielsweise auch zur Aufklärung über die Vermeidung von Vermüllung durch Altbatterien und Akkus verpflichtet. Sie müssen mögliche Auswirkungen der in Batterien und Akkus enthaltenen Inhaltsstoffe auf Mensch und Umwelt offenlegen.
- Für Rücknahmesysteme besteht die Pflicht, Endnutzer über die richtige Entsorgung der Geräte-Altbatterien aufzuklären sowie Sinn und Zweck der getrennten Sammlung von Geräte-Batterien zu verdeutlichen. Darüber hinaus müssen sie in regelmäßigen Abständen über sich selbst, also die Rücknahmesysteme informieren und dabei die eingerichteten Rücknahmestellen bekanntmachen. Dieser Pflicht kommen die Batterierücknahmesysteme nach, indem sie über die Website batterie-zurueck.de über die sachgerechte Entsorgung von Altbatterien und alten Akkus Auskunft geben. Zusätzlich wollen die Rücknahmesysteme so langfristig die Sammelquote von Altbatterien und Akkus erhöhen.
Weitere Anforderungen können entstehen, wenn Batterien oder batteriehaltige Produkte direkt aus Deutschland an Nutzer im EU-Ausland vertrieben werden.
So unterstützt Noventiz Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten nach dem BattG
Als Unternehmen den Überblick im Gesetzesumfeld zu behalten, ist nicht leicht, denn Ihr Kerngeschäft liegt woanders. Wir bleiben für Sie auf dem neuesten Stand und unterstützen Sie mit unserer Expertise bei der Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Batteriegesetz. Reduzieren Sie mit unserer Unterstützung Aufwände, Kosten und Risiken einer möglichen Abmahnung. Bei uns erhalten Sie Beratung und Umsetzung aus einer Hand.
Das übernehmen wir für Sie
Beratung rund um Ihre Pflichten nach dem BattG.
Registrierung bei der stiftung ear.
Rücknahme und Verwertung der Altbatterien.
Beteiligung an einem zugelassenen Rücknahmesystem über Batterie Direkt, der Rücknahmelösung für Gerätebatterien.
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Häufige Fragen rund um das Batteriegesetz
Der Registrierungsprozess nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Die ear spricht selbst von 8–10 Wochen bei hohem Andrang, eine genaue Zeitangabe ist leider nicht möglich. Dies sollte von Herstellern beachtet und eingeplant werden.
Für die Registrierung im Batterie-Register der stiftung ear werden Gebühren erhoben. Aufwände für Hersteller und Importeure entstehen vor allem im Bereich der Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien, die nach dem Verursacherprinzip in der Regel im Voraus, zum Zeitpunkt der Erstinverkehrbringung, anfallen. Weitere Kosten entstehen für das Management der administrativen Tätigkeiten und die Sicherstellung der Produkteigenschaften. Auch auf Seiten von Händlern können Kosten für die Pflichtrücknahmen von Altbatterien, für Lagerung und Versand sowie für den administrativen Aufwand entstehen.
Hersteller, Importeure und Händler, die gegen das BattG verstoßen, setzen sich dem Risiko verschiedener Sanktionen aus. Auf verwaltungsrechtlicher Seite drohen hohe Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sowie weitere Maßnahmen, wie z.B. die Abschöpfung erzielter Gewinne. Privatrechtlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber und andere Befugte sowie mögliche Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen und Schadenersatzforderungen. Generell resultieren Verstöße gegen das Batteriegesetz in der Regel automatisch auch in einem Vertriebsverbot.
Umweltvorschriften erfüllen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten
Durch die richtige Entsorgung und das Recycling von Batterien und enthaltenen Wertstoffen kann ein wichtiger Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz geleistet werden. Gerne beraten wir Sie rund um die Vorgaben und Chancen.