Was ist eine insolvenzsichere Garantie im Sinne des ElektroG?
Eine insolvenzsichere Garantie, wie sie im Sinne des Elektrogesetzes (ElektroG) verstanden wird, soll die Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten dauerhaft sicherstellen.
Grundsätzlich werden die Kosten für die Abholung und Verwertung der Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten (B2C) vom Hersteller getragen. Die insolvenzsichere Garantie dient daher als finanzielle Sicherheit, die vom Hersteller für seine in Verkehr gebrachten Geräte dauerhaft hinterlegt werden muss. Sie greift dann, wenn kein Unternehmen mehr zur Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verpflichtet werden kann, beispielsweise im Falle einer Insolvenz. Unter diesen Umständen übernimmt ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Abholung und Entsorgung der Altgeräte und wird über die hinterlegten Gelder aus der insolvenzsicheren Garantie bezahlt. Das Ziel der insolvenzsicheren Garantie ist, dass Elektrogeräte in jedem Fall umweltgerecht entsorgt werden und wertvolle Rohstoffe zur erneuten Nutzung aufbereitet werden können.
WEEE: Wer braucht eine insolvenzsichere Garantie für die stiftung ear?
Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich bei der stiftung ear registrieren, bevor sie ihre Produkte in Deutschland verkaufen dürfen. Dabei handelt es sich um die in Deutschland zuständige Behörde, die sich um die Einhaltung der Pflichten gemäß ElektroG und BattG kümmert. Voraussetzung für die erfolgreiche Registrierung bei der stiftung ear ist allerdings der Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie. Ohne diesen Nachweis kann der Prozess der Registrierung nicht abgeschlossen werden. Erst nach erfolgreicher Registrierung wiederum erhalten Hersteller, Vertreiber oder Importeure ihre individuelle WEEE-Nummer, die sie zum Vertrieb innerhalb Deutschlands benötigen.
Was passiert, wenn keine insolvenzsichere Garantie nachgewiesen werden kann?
Ohne den Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie kann der Registrierungsprozess bei der stiftung ear nicht abgeschlossen werden. Die Registrierung ist wiederum verpflichtend für alle Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, kann dies Vertriebsverbote und Bußgelder in erheblicher Höhe nach sich ziehen.
Noventiz GEE: Zertifiziertes Herstellergarantiesystem zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten laut ElektroG
Noventiz unterstützt Hersteller bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen gemäß ElektroG und ermöglicht die Teilnahme an dem von der stiftung ear anerkannten, insolvenzsicheren Herstellergarantiesystem Noventiz GEE (Garantiegesellschaft für Elektro- und Elektronikgeräte).
In nur drei Schritten können Sie online Ihre rechtlichen Anforderungen erfüllen:
Neukunden von Noventiz GEE registrieren sich hier mit ihren Stammdaten.
Im nächsten Schritt geben Sie die Mengen pro Geräteart an, die Sie in Deutschland in Verkehr bringen wollen. Per E‑Mail erhalten Sie dann Ihre Rechnung.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie den Nachweis der Beteiligung am Garantiesystem, den Sie für Ihre Online Registrierung oder Verlängerung Ihrer Registrierung im Portal der stiftung ear hinterlegen müssen.
Was kostet die insolvenzsichere Garantie bei Noventiz?
Der Nachweis zur Teilnahme an einem anerkannten Herstellergarantiesystem muss jährlich erneuert und anschließend im Portal der stiftung ear hinterlegt werden. Die Kosten für eine insolvenzsichere Garantie sind individuell und richten sich nach verschiedenen Parametern. Dazu zählen beispielsweise die Geräteart und die Gerätemenge in Tonnen, die in Verkehr gebracht werden. Auch die aktuell von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger veranschlagten Kosten für die Abholung und Entsorgung der Elektroaltgeräte werden als Faktor mit einbezogen.
Jetzt eine insolvenzsichere Garantie inklusive Nachweis erwerben und gesetzliche Pflichten erfüllen.
Unternehmen mit Sitz im Ausland benötigen einen Bevollmächtigten
Sie sind Hersteller, Vertreiber oder Importeur von elektronischen Produkten, verkaufen nach Deutschland und haben keine Niederlassung vor Ort? Für diese Gruppe gibt es eine weitere, spezielle Anforderung: Sie benötigen einen Bevollmächtigten. Nur mit Hilfe eines Bevollmächtigten kann die Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben durch ausländische Unternehmen sichergestellt werden.
Noventiz kann diese Aufgabe für Sie übernehmen und als Bevollmächtigter agieren. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer gesetzlichen Pflichten, um Sie rechtskonform aufzustellen und den bürokratischen Aufwand auf Ihrer Seite zu reduzieren.
Sie haben Fragen zu unseren Services oder Beratungsbedarf?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wir bieten unter anderem folgende Services an:
Übernahme der Bevollmächtigung laut ElektroG für ausländische Unternehmen
Beratung zu allen Verpflichtungen gemäß ElektroG, BattG oder VerpackG
Registrierung bei der stiftung ear inklusive Beantragung einer WEEE-Nummer
Mengenmeldungen an die stiftung ear
Nachweis und Hinterlegung einer insolvenzsicheren Garantie über unser eigenes zugelassenes Garantiesystem Noventiz GEE
Abholung, Verwertung und Entsorgung von Elektroaltgeräten über zertifizierte Entsorgungsfachunternehmen
Weitere Informationen
Noventiz bietet über insolvenzsichere Garantien hinaus weitere Services an, die Sie dabei unterstützen, Ihre Pflichten laut Elektrogesetz (ElektroG), Batteriegesetz (BattG) oder Verpackungsgesetz zu erfüllen.