Verpackungslizenzierung – was ist das?
Eine Verpackung zu lizenzieren bzw. die Beteiligung an einem dualen System ist laut Verpackungsgesetz sowohl für Hersteller als auch Händler obligatorisch, die Verkaufs- oder Umverpackungen erstmalig in Deutschland in Umlauf bringen. Sie gelten in diesem Fall als sogenannte „Erstinverkehrbringer“. Das bedeutet: Wer eine systembeteiligungspflichtige Verpackung erstmalig mit Ware befüllt und vertreibt, muss diese lizenzieren oder anders gesagt: an einem dualen System beteiligen. Dies ist unabhängig davon, ob das in Verkehr bringen entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.
Das geht bei uns dank unseres Lizenzrechners ganz einfach online. Mit wenigen Klicks kalkulieren Sie das Beteiligungsentgelt für Ihre Verpackungsmengen und schließen direkt online den Vertrag ab. Beachten Sie: Wer seiner gesetzlichen Pflicht zur Beteiligung nicht nachkommt, dem drohen Geldstrafen und sogar Vertriebsverbote. Damit das nicht passiert, hier lizenzieren.
Ihre Pflichten laut Verpackungsgesetz
Wer verpackte Waren, die an einen Endverbraucher weitergegeben wird, als „Erster“ in Verkehr bringt, muss deren Verpackungsmengen an einem dualen System beteiligen. Diese Beteiligung schreibt das Verpackungsgesetz vor. So wird sichergestellt, dass Hersteller und Händler für die Rücknahme ihrer Verpackungen aufkommen. Wir erklären Ihnen alles Wichtige zu Ihren Pflichten.
Welche Verpackungen müssen lizenziert werden?
In der Regel zählen alle mit Ware befüllten Verkaufs‑, Versand‑, Service‑, und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, als systembeteiligungspflichtig. Nur Transportverpackungen, die ausschließlich beim gewerblichen Händler verbleiben, müssen nicht an einem dualen System beteiligt werden.
In 3 Schritten zur Verpackungslizenzierung
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur gesetzeskonformen Verpackungslizenzierung mit Noventiz Dual
Registrieren Sie sich hier bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der Datenbank LUCID.
Jahresabschluss-Mengenmeldung:
Geben Sie zu Beginn des Folgejahres eine Jahresabschluss-Mengenmeldung bei uns sowie bei der Zentralen Stelle ab. Damit ist die tatsächlich in Verkehr gebrachte Menge an systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemeint.
Was kostet eine Verpackungslizenzierung?
Finden Sie in wenigen Klicks mit unserem Online Lizenzrechner heraus, was Sie die Beteiligung Ihrer Verpackungsmengen kostet. Und wenn Sie mögen, können Sie auch sofort Ihren Vertrag für die Verpackungslizenzierung abschließen.
Gut zu wissen
Zu Vertragsbeginn muss eine Planmenge der voraussichtlich in Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen für das jeweilige Kalenderjahr abgegeben werden. Die Mengenangabe des Verpackungsmaterials erfolgt in Kilogramm.
Ihnen liegen keine Informationen hinsichtlich des Verpackungsgewichts vor?
Dann wiegen Sie eine Ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und multiplizieren Sie diesen Wert mit der Stückzahl der jeweiligen Verpackung. Daraus ergibt sich das Gesamtgewicht des in Verkehr gebrachten Materials.
Das sind Ihre Noventiz Vorteile
- Einfacher Online Lizenzrechner
- Online Portal für Mengenmeldungen
- Persönliche Beratung
- Kundenfreundliche Kündigungsfristen
- Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr
- Preisgarantie auch für Nachmeldungen (für Verpackung Direkt Kunden)
- Keine Systemkosten pro Mengenänderung
- CO2 Zertifikat
- Infoservice zu Meldungsfristen
- Rabattaktionen für EU-Service Verpackungen
- Alles aus einer Hand- WEEE und Batterie auch für kleine Mengen
Das sagen unsere Kunden
Anja Tauwel,
Tineco
Als Online-Händler ist u.a. das Thema Verpackungslizenzierung für uns sehr abstrakt. Noventiz hat uns super dabei geholfen, unsere Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung zu erfüllen. Vor allem die einfache Handhabung des Mengenkalkulators auf der Website möchte ich hervorheben. Eine klare Empfehlung!
Andreas Burkhardt,
Burkardt Feinkostwerke
Noventiz liefert ein gutes Preis-Leistungsverhältnis und geht auf unsere Wünsche ein. Wir schätzen die langjährige Partnerschaft.
Annika Bittner,
Enders Colsman AG
Es ist immer ein persönlicher Ansprechpartner für mich da, der sich um meine Anliegen kümmert und jederzeit schnell reagiert. Ich bin sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit.
Wer braucht eine Verpackungslizenzierung?
Ob ein Hersteller oder Händler zur Lizenzierung seiner Verkaufsverpackung verpflichtet ist, hängt davon ab, ob er systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt. Unternehmen, welche nur das reine Verpackungsmaterial produzieren, gelten folglich nicht als Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes.
Kleinunternehmer
Die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz gelten unabhängig von der Gewerbegröße auch für Kleinunternehmer. Das heißt, es gibt hier keine Bagatellgrenze. Eine Beteiligung ist ab der ersten befüllten und in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackung unerlässlich.
Onlinehändler
Alle gewerbsmäßig tätigen Onlinehändler müssen zumindest Ihre Versandverpackungen lizenzieren. Die Pflicht greift bereits ab dem ersten befüllten Karton. Ist der Händler gleichzeitig Hersteller oder Importeur der Ware, muss er auch die Menge der in Verkehr gebrachten Produktverpackungen beteiligen.
B2B-Bereich
Das VerpackG sieht eine Systembeteiligungspflicht beim Verkauf von Ware an Unternehmen (B2B) vor, insofern es sich um vergleichbare Anfallstellen handelt. Dazu zählen u. a. Verwaltungseinrichtungen, Gaststätten oder landwirtschaftliche Betriebe. Verpackungen, die in diesen Bereichen anfallen, müssen lizenziert werden.
Ihr Beitrag für die Umwelt
Gemeinsam für Nachhaltigkeit
Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, die Umweltbelastung durch Verpackungen so gering wie möglich zu halten und so einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Um dies zu erreichen, regelt das Gesetz zunächst grundlegend, wer für eine Verpackung verantwortlich ist – nämlich diejenigen, die verpackte Ware erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Diejenigen zahlen Entgelte an die dualen Systeme. Ihre Entgelte fließen direkt in den Entsorgungs- und Recyclingprozess, den wir für Sie organisieren. Am Ende schonen wir gemeinsam wichtige Ressourcen und somit unsere Umwelt.
Bei Abschluss eines Lizenzvertrages erhalten Sie kostenlos Ihr Klimazertifikat. Zeigen Sie damit Ihren Kunden, wieviel CO2 Sie mit der Lizenzierung Ihrer Verpackungen einsparen.
Kurz erklärt: Das Verpackungsgesetz in Deutschland
Was sagt das Verpackungsgesetz?
Am 01.01.2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Das Ziel ist, die Erstinverkehrbringer von Verpackungen in die Pflicht zu nehmen, ihrer Produktverantwortung nachzukommen. So wird u.a. sichergestellt, dass Hersteller und Händler ihrer Verpflichtung für die Rücknahme und das Recycling ihrer Verpackungen nachkommen.
Wer verpackte Waren, die an einen Endverbraucher weitergegeben wird, als „Erster“ in Verkehr bringt, muss deren Verpackungsmengen an einem dualen System beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt bei einem der dualen Systeme.
Die Leistung der dualen Systeme
Da Hersteller, Vertreiber sowie Versand- und Onlinehändler die Lizenzierung beteiligungspflichtiger Verpackungen nur mit großem Aufwand selbst sicherstellen könnten, kommen an dieser Stelle die sogenannten dualen Systeme wie wir, Noventiz Dual, ins Spiel. Die dualen Systeme sorgen dafür, dass systembeteiligungspflichtige Verpackungen beim privaten Endverbraucher fachgerecht gesammelt, sortiert und zu einem möglichst hohen Anteil wiederverwendet werden. An das jeweilige System entrichten die Unternehmen als Hersteller ein Entgelt, dessen Höhe von Gewicht (Masse) und Materialart der Verkaufsverpackungen abhängt.
Kontrollinstanz Zentrale Stelle Verpackungsregister
Sämtliche duale Systeme sowie alle Hersteller (Erstinverkehrbringer, Online-Händler, Importeure etc.) werden von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) fortlaufend kontrolliert und überwacht. Jeder kann über das öffentliche Register LUCID kostenlos einsehen, welcher Hersteller seiner gesetzlichen Verpflichtung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Unternehmen, die dem Verpackungsgesetz nicht nachkommen, drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro.
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Häufige Fragen rund um die Verpackungslizenzierung
Wenn Sie „Erstinverkehrbringer“ von Verpackungen sind, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen werden (z.B. gelber Sack/gelbe Tonne), müssen Sie sich sowohl bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren als auch diese Verpackungsmengen an einem dualen System beteiligen.
Die Menge an systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die Sie in Verkehr bringen, ist nicht entscheidend – es gibt keine Bagatellgrenzen. Bereits die erste Verpackung, die Sie mit Ware befüllen und/oder verschicken, verpflichtet Sie zur Beteiligung an einem dualen System, wie beispielsweise der NOVENTIZ. Davon gibt es nur sehr wenige Ausnahmen. Händler, Hersteller, Onlinehändler sowie Kleingewerbe, die bspw. über eBay und Amazon verkaufen, müssen ihre Verkaufsverpackungen beteiligen.
Laut Verpackungsgesetz müssen Sie eine Verpackung beteiligen, bevor Sie diese in Verkehr bringen. Es ist daher ratsam, Ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungen für ein Kalenderjahr zu Beginn des jeweiligen Jahres zu beteiligen. Dabei geben Sie lediglich eine Schätzung der geplanten in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an. Wie hoch der zu zahlende Betrag am Ende ist, ergibt sich aus Materialart und Gewicht (Masse) der Verpackung.
Wichtig: Registrieren und beteiligen Sie sich, bevor Sie die Ware anbieten beziehungsweise produzieren. Spätestens aber vor dem ersten in Verkehr bringen!
Die Lizenzierung gilt in der Regel für ein ganzes Kalenderjahr. Das bedeutet: Auch wenn Sie erst im Laufe des Jahres lizenzieren möchten, geben Sie rückwirkend das gesamte Kalenderjahr an. Die meisten dualen Systeme datieren ihre Verträge auf den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.
Falls Sie vergessen haben, Ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungen rechtzeitig zu lizenzieren, sollten Sie dies schnellstmöglich nachholen. Andernfalls drohen Bußgelder und Vertriebsverbote. Für eine rückwirkende Beteiligung geben Sie einfach die tatsächliche Menge an in Verkehr gebrachten Verpackungen für das jeweilige Jahr an. Diese sogenannte Jahresabschluss-Mengenmeldung muss an uns als duales System und an die Zentrale Stelle Verpackungsregister erfolgen.
Unternehmen sind u.a. dazu verpflichtet, ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei einem dualen System zu beteiligen und sich entsprechend im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Werden diese Pflichten nicht erfüllt oder geben Sie falsche Mengen an, ist das ein Verstoß gegen das Verpackungsgesetz. In diesem Fall müssen Sie mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 200.000 Euro und einem Vertriebsverbot rechnen. Weiterhin kann es zu Abmahnungen durch Wettbewerber kommen. Da durch die Zentrale Stelle leicht einsehbar ist, wer registriert ist und wer nicht, ist eine gegenseitige Kontrolle der Marktteilnehmer möglich. Auf diese Weise sorgt die Zentrale Stelle für faire Bedingungen untereinander.
Es gibt für Ihre Verpackungsmengen keine Bagatellgrenze, bis zu der Sie keiner Lizenzierungspflicht unterliegen! Bereits ab dem ersten Gramm ist ein Hersteller oder Händler dazu verpflichtet, seine Verkaufsverpackungen zu beteiligen.
Es ist vielmehr so, dass Sie ab einer bestimmten Menge an in Verkehr gebrachten Verpackungen, über die Registrierung und Lizenzierung zudem eine darüberhinausgehende Verpflichtung nach dem Verpackungsgesetz haben:
Sie sind in diesen Fällen verpflichtet, eine sogenannte Vollständigkeitserklärung abzugeben. Diese muss von einem registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer bestätigt und an die Zentrale Stelle übermittelt werden.
Die Grenze, bei der eine Vollständigkeitserklärung fällig ist, liegt bei folgenden Mengen pro Jahr:
- Glas: ab 80.000 Kilogramm
- Papier, Pappe, Karton: ab 50.000 Kilogramm
- Kunststoffe, Metall, Verbundstoffe (in Summe): ab 30.000 Kilogramm
Ja, es gibt eine Besonderheit für Serviceverpackungen. Diese besteht darin, dass Serviceverpackungen erst im Moment des Verkaufs mit der Ware befüllt werden, wie beispielsweise die Brötchentüte beim Bäcker. Wenn also der Letztvertreiber – in diesem Fall der Bäcker – die Serviceverpackungen erstmalig befüllt und in Verkehr bringt, muss er diese nicht zwingenderweise selbst unter einer Registrierungsnummer an einem dualen System beteiligen. Er kann schlichtweg auf vorlizenzierte Verpackungen zurückgreifen oder den Vorvertreiber auffordern, die Verpackungen in dessen Namen und unter dessen Registrierungsnummer zu beteiligen. Der Letztvertreiber muss sich jedoch trotzdem selbst beim LUCID Register beteiligen und dort angeben, dass er vorlizenzierte Verpackungen nutzt.
Achtung: Versandverpackungen sind definitiv beteiligungspflichtig.
Dies ist nicht zulässig, da sich das Verpackungsgesetz nur auf Ware bezieht, die in Deutschland in Verkehr gebracht wird. Produkte, die Sie ins Ausland verschicken/verkaufen, sind vom deutschen Verpackungsgesetz nicht betroffen, sondern von der Gesetzgebung des entsprechenden Landes. Sie müssen beim erstmaligen Inverkehrbringen durch die Gestaltung der Verpackung oder entsprechende Begleitdokumente belegen, dass die Verpackungen nicht in Deutschland zum Einsatz kommen, sondern für den Export bestimmt sind. Sollten die Verpackungen doch an den privaten Endverbraucher in Deutschland übergeben werden, müssen Sie die Systembeteiligung schnellstmöglich nachholen.
Achtung: In vielen Importländern gibt es ebenfalls Gesetze über die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen sowie Verpackungsmaterialien. Informieren Sie sich vorab, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Land herrschen.
Ja. Nach Deutschland importierte Verpackungen müssen gemäß Verpackungsgesetz beteiligt werden. Sie fallen schließlich im Geltungsbereich des Verpackungsgesetzes (Deutschland) beim privaten Endverbraucher als Abfall an. Für die Lizenzierungspflicht ist das Unternehmen verantwortlich, das die entsprechenden Verpackungen in Deutschland einführt. Das ist in den meisten Fällen der Importeur, der die Waren in die Bundesrepublik holt oder deren Import veranlasst.
Verkäufer oder Händler aus dem Ausland, die direkt an Kunden in Deutschland verkaufen, sind selbst dazu verpflichtet, ihre Verpackungen zu beteiligen. Dabei wird nicht zwischen Importen aus EU- sowie Nicht-EU-Ländern unterschieden.
Verpackungen aus China lizenzieren
Wir bieten auch Verpackungslizenzierungen für Unternehmen an, die aus China verpackte Waren und damit Verpackungen nach Deutschland exportieren.