Verpackungen europaweit rechtssicher lizenzieren
Sie verkaufen Ihre Produkte auch im Ausland? Dann sind Sie im jeweiligen Land ggf. dazu verpflichtet, die Verpackungen Ihrer Produkte dort zu lizenzieren. Mit unserer Dienstleistung im Bereich EU stellen Sie sich auch hinsichtlich Ihrer im Ausland in Verkehr gebrachten Verpackungen rechtssicher auf.
Was bedeutet die EU-Verpackungsrichtlinie?
Was in Deutschland das Verpackungsgesetz regelt, regelt im Ausland das nationale Recht des jeweiligen Landes. Hintergrund dieser nationalen Regelungen ist die sog. EU-Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94/62/EG), die am 4. Juli 2018 durch die Richtlinie (EU) 2018/852 novelliert wurde. Eine Besonderheit ist dabei, dass die Richtlinie von allen EU-Staaten erst in nationales Recht umgesetzt werden musste und nicht direkt galt. Somit haben zwar alle rechtlichen Vorgaben der jeweiligen europäischen Länder die gleiche Basis für den Umgang mit Verpackungen, die Ausgestaltung und Umsetzung unterscheidet sich aber von Land zu Land und somit auch die zu beachtenden Regelungen.
Das bedeutet: Wenn Sie verpackte Produkte im Ausland in Verkehr bringen (z.B. durch Verkauf), müssen Sie die nationalen Gesetze bzw. Vorgaben des jeweiligen Landes beachten und diese können sich erheblich voneinander unterscheiden.
Verpackungslizenzierung in Europa: Die Herausforderungen
- Viele unterschiedliche Gesetze, Verordnungen, Erlasse etc.
- Oftmals nur in der jeweiligen Landessprache vorhanden
- Verschiedene Melderhythmen und Abrechnungsmodelle
- Unterschiedliche Arten von Rücknahmeverpflichtungen der Verpackungen
- Verschiedene Kennzeichnungs- und Informationspflichten
- Sanktionen bei Nichtbeachtung
- Teilweise jährliche Änderungen der Rechtslage in einzelnen EU-Staaten
- Zudem jetzt auch noch Neuerungen aufgrund der Single Use Plastics/Einwegkunststoffe Regelungen der EU und Umsetzung in den jeweiligen Ländern
Verpackungslizenzierung Europa: Wer ist betroffen?
Unternehmen, die verpackte Ware im Ausland in Verkehr bringen
Z.B. Hersteller, Importeure, Händler, Produzenten, Online-Händler
Teilweise schon ab dem 1. Gramm
Verpackungslizenzierung Europa: Ein Modell – viele Möglichkeiten für Sie
Analyse
- Wir analysieren Ihre spezielle Situation und prüfen Ihre Verpflichtungen in den jeweiligen Ländern.
- Wir stellen Ihnen die Analyseergebnisse pro Land in einem konkreten Handlungsleitfaden zur Verfügung, der auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.
- Sie entscheiden nach der Analyse, ob Sie die erforderliche Umsetzung auch durchführen möchten!
- Sofern Sie keine Umsetzung wünschen oder benötigen, haben Sie die Möglichkeit durch unser Monitoring über rechtliche Änderungen in dem jeweiligen Land stets informiert zu bleiben!
Umsetzung
- Im Falle einer Umsetzung übernehmen wir für Sie alle erforderlichen Schritte: Dies kann z.B. die Registrierung bei Behörden, ausländischen Entsorgern oder Ministerien sein. Aber auch der Abschluss der benötigten Verträge mit den Entsorgung- und Rücknahmesystemen im jeweiligen Land gehört zu diesem Service.
- Sofern in dem jeweiligen Land eine Bevollmächtigung notwendig ist, stellen wir Ihnen einen unserer vertrauensvollen Partner zur Verfügung, mit denen wir bereits erfolgreich zusammen arbeiten.
- Wir übernehmen für Sie die Meldung im jeweiligen Land und informieren Sie über entsprechende Vorgaben hinsichtlich der Meldungen sowie Melderhythmen.
- Darüber hinaus stehen wir Ihnen beratend zur Seite zum Thema „Kennzeichnungspflichten“.
- Sie haben bei uns sowohl Ansprechpartner und Auskünfte als auch Informationsmaterialien in deutscher Sprache.
- Auch hinsichtlich Ihrer Informationspflichten helfen wir Ihnen natürlich weiter.
- Wir prüfen sämtliche Rechnungen unserer ausländischen Partner an Sie und leiten Ihnen diese ohne gesonderte Aufschläge transparent weiter.
Compliance-Sicherheit
- Wir informieren Sie im Rahmen unseres EU-Services stets aktuell über die wichtigen Änderungen in dem jeweiligen Land, damit Sie jederzeit rechtssicher aufgestellt sind und alle Informationen vorliegen haben.
- Sollte eine Anpassung an Ihrer bestehenden Umsetzung nötig sein, setzen wir diese nach Rücksprache mit Ihnen unverzüglich um!
Sie verkaufen Produkte ins europäische Ausland?
Stellen Sie sich jetzt rechtsicher auf!
Für welche Länder gilt unser Service?
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Mazedonien
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- UK
- Ungarn
- Zypern
Beispiele
Frankreich
- Verschiedene Meldearten
- Verpflichtung zur Registrierung
- Kennzeichnungspflichten (Triman Logo mit Sortierhinweis)
- Informationspflichten
- Online Marktplätze verlangen Vorlage der entsprechenden Registrierungsnummer
Österreich
- Verschiedene Meldearten
- Registrierung beim Ministerium
- Beauftragung eines Bevollmächtigten
- Informationspflichten
Weitere Services
Übersicht über verpflichtende Kennzeichnungen von Verpackungen in der EU
Unternehmen in vielen europäischen Ländern sind verpflichtet, ihre Verpackungen mit bestimmten Symbolen zu kennzeichnen, um den Verbrauchern das Recycling zu erleichtern. Mit der EU-Richtlinie steigen die Anforderungen, wie das Beispiel Frankreich zeigt, wo seit 2022 das Triman-Logo auf Verpackungen verpflichtend ist. Unser Team von Verpackungslizenzierung Europa hat dazu einen Leitfaden erstellt, der eine Übersicht über die aktuellen Kennzeichnungsvorschriften in Europa bietet.
Sortierhinweise
Sie haben keine eigene Grafikabteilung und benötigen Unterstützung – wir bieten Ihnen gerne unsere separate Dienstleistung „Erstellung der Kennzeichnung“ im jeweiligen Land an.
Umsetzung Ihrer Verpflichtungen im Bereich Druckpapier FR
In Frankreich gibt es neben dem Bereich der Verpackungen u.a. auch den Bereich „Druckpapier“, in dem sich Hersteller registrieren und ggf. Entgelte zahlen müssen. Auch diesbezüglich bieten wir Ihnen unseren EU-Service an!
Geballte Power: 1 Team – 31 Länder
Unser Team Verpackungslizenzierung Europa
Unser Service – Ihre Vorteile
Rechtssicherheit in 31 Ländern
Persönlich und alles aus einer Hand
Kontinuierliche Compliance-Sicherheit
Rabatt auf unseren EU-Service für Noventiz Bestandskunden
Schreiben Sie uns
FAQs rund um die Verpackungslizenzierung Europa
Was besagt die EU-Verpackungsrichtlinie?
Bei der EU-Verpackungsrichtlinie handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union. Die EU-Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94/62/EG ), die am 4. Juli 2018 durch die Richtlinie (EU) 2018/852 novelliert wurde , regelt insbesondere den Umgang mit Verpackungen in den EU-Staaten.
Können die Verpackungsmengen, die im Ausland in Verkehr gebracht werden, einfach mit über die deutsche Mengenmeldung lizenziert werden?
Nein! Im Rahmen der Lizenzierung bei einem dualen System in Deutschland, wie z.B. der Noventiz, sind nur solche Mengen zu lizenzieren, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Verkaufen Sie verpackte Produkte ins Ausland, ist zwingend eine Lizenzierung in dem jeweiligen Land nötig!
Ist eine Registrierung bzw. Lizenzierung auch schon mit kleinen Mengen verpflichtend?
Dies regelt jedes Land anders. Es gibt in einigen Ländern sogenannte Bagatellgrenzen, ab denen eine Registrierung bzw. Lizenzierung erfolgen muss. In der Vielzahl der Länder besteht jedoch eine Lizenzierungs- bzw. Registrierungspflicht ab dem ersten Gramm, sodass auch Kleinstinverkehrbringer (Melder mit geringen Mengen) sich registrieren und ihre Mengen entpflichten müssen.
Kostet eine Registrierung in jedem Land dasselbe?
Nein! Dies begründet sich darin, dass sich in jedem Land die Registrierung bzw. die mit der Lizenzierung einhergehenden Anforderungen unterscheiden. In einigen Ländern erfolgt die Registrierung zwar kostenlos; in den meisten Ländern wiederum wird eine Gebühr für die Registrierung oder Verwaltung erhoben oder es bedarf sogar eines Bevollmächtigten, der weitere Kosten verursacht. Im Rahmen unseres Service Vertrages informieren wir Sie hierzu umfassend und transparent.
Kostet eine Verpackungsmenge in jedem Land dasselbe?
Nein! Die Berechnung der Lizenzentgelte ist in jedem Land nicht nur unterschiedlich, auch der Preis pro Tonne pro Materialfraktion unterscheidet sich! Hintergrund ist dafür, dass bei den jeweils zuständigen Rücknahmesystemen verschiedene Abrechnungskriterien herangezogen werden. Dies kann, ähnlich wie in Deutschland, ein Preis pro Materialart und Masse sein. Oder aber abhängig von der konkreten Ausgestaltung einer Verpackung sein. In einigen Ländern kommen zudem z.B. noch die Kosten für Verwaltung, Registrierung oder Bevollmächtigung hinzu. Im Rahmen unseres Service Vertrages informieren wir Sie hierzu umfassend und transparent.
Muss auf den Betrag, der für die Lizenzierung in dem jeweiligen Land zu zahlen ist, auch noch ein Aufschlag an die Noventiz gezahlt werden?
Nein! Sie zahlen an uns ausschließlich die vertraglich vereinbarte Dienstleistungspauschale pro Land. Wir erheben keinen Aufschlag auf die Rechnungen der ausländischen Entsorger, sondern leiten diese nach unserer Prüfung eins zu eins an Sie weiter.
Gibt es in Europa eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Verpackungen?
In der EU gibt es keine einheitliche Kennzeichnungspflicht. Bspw. gibt es aktuell (Stand: Juni 2023) in Bulgarien, Frankreich und Italien folgende Kennzeichnungspflichten für Verpackungen:
Frankreich: Pflicht ist das Aufbringen eines Sortierhinweises, bestehend aus dem sogenannten Triman Logo sowie dem konkret auf die jeweilige Verpackung abgestimmten Verpackungs- und Entsorgungspiktogramm.
Italien: Die Kennzeichnung richtet sich nach dem Adressat der Verpackung. Grundsätzlich ist der für die Verpackungsmaterialien entsprechende alphanumerische Code anzugeben. Verpackungen, die für den Endverbraucher (B2C) bestimmt sind, müssen zusätzlich mit Angaben zur getrennten Abfallsammlung in italienischer Sprache gekennzeichnet sein.
Bulgarien: Ähnlich wie in Italien muss auf der Verpackung in Bulgarien der alphanummerische Code abgedruckt werden. Darüber hinaus jedoch auch das Möbiusband und der sogenannte Tidyman.
Wir beraten Sie gerne zu den jeweiligen Kennzeichnungspflichten und erstellen Ihnen im Rahmen einer gesonderten Dienstleistung die passenden Sortierhinweise.
Besteht eine Verpflichtung zur Nutzung des „Grünen Punktes“?
Nein! Seit dem 1. Januar 2023 besteht auch in Spanien nicht mehr die Verpflichtung, den „Grünen Punkt“ aufzubringen.
Was passiert, wenn ein Unternehmen in einem Land seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und z.B. keine Registrierungen vorweisen kann?
Jedes Land hat einen eigenen Bußgeldkatalog, der, je nach Größe des Verstoßes, unterschiedliche Folgen und Bußgelder vorsieht. Es können z.B. Abmahnung erfolgen, oder aber auch ein Bußgeld verhängt werden, dass bis in einen 5‑stelligen Bereich gehen kann. Im schlimmsten Fall kann auch ein Verbot ausgesprochen werden, dass das Unternehmen seine Produkte in diesem Land nicht mehr verkaufen darf.