Was ist das Verpackungsregister LUCID der ZSVR?
Das Verpackungsregister LUCID ist eine öffentlich zugängliche Datenbank, die von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ins Leben gerufen wurde. Mit Hilfe des Verpackungsregisters soll für mehr Transparenz und einen fairen Wettbewerb gesorgt werden.
Warum ist das notwendig?
- Produktverantwortliche sind laut Verpackungsgesetz dazu verpflichtet, sich an einem dualen System ihrer Wahl zu beteiligen und so für die Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer in Verkehr gebrachten Produktverpackungen aufzukommen. Allerdings kommt nicht jeder Verantwortliche dieser Verpflichtung nach.
- Das Verpackungsregister LUCID ist ein Kontrollinstrument. Kunden, Wettbewerbsunternehmen, Vollzugsbehörden, Systeme, Umwelt- und Verbraucherverbände können einfach per Suchfunktion in diesem öffentlichen Register prüfen, ob ein bestimmter Inverkehrbringer von Verpackungen seinen Lizenzierungspflichten nachkommt.
ZSVR: Wer betreibt das Verpackungsregister LUCID?
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) betreibt das Verpackungsregister LUCID. Sie wurde als privatrechtliche Stiftung von Verbänden aus Industrie und Handel gegründet. Seit dem 1. Januar 2019 ist die ZSVR mit hoheitlichen Aufgaben durch das Verpackungsgesetz betraut. Das bedeutet: Sie ist nun bundesweit als Behörde tätig. In ihrem Handeln und Tun wird die ZVSR von der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes kontrolliert.
Die Aufbau- und Betriebskosten der ZSVR werden über Umlagen refinanziert, die am Ende die dualen Systeme, wie beispielsweise Noventiz Dual, tragen.
Welche Aufgaben übernimmt die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)?
Die Aufgaben der ZSVR sind im Verpackungsgesetz definiert. Sie ist für folgende Punkte verantwortlich:
Betrieb eines Verpackungsregisters (LUCID) und einer Datenbank für Verpackungsarten von Herstellern und dualen Systemen
Registrieren der Inverkehrbringer von Verpackungen
Entgegennahme und Prüfung der Datenmeldungen von Inverkehrbringern sowie den dualen Systemen
Marktanteilsberechnungen für Systeme und Branchenlösungen
Festlegen eines Standards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Überprüfen von Branchenlösungen, Mengenstromnachweisen, Verwertungsquoten und Prüfleitlinien
Wer muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren?
Viele Unternehmen fühlen sich von den Vorgaben des Verpackungsgesetzes überfordert und fragen sich „Bin ich zur Registrierung in LUCID verpflichtet?“. Hinzu kommen regelmäßige Aktualisierungen des Verpackungsgesetzes, die auch die Registrierungspflicht betreffen und verändern. Die letzten Änderungen des VerpackG sind im Juli 2022 in Kraft getreten. Laut aktuellem Stand müssen sich folgende Gruppen in LUCID registrieren:
- Erstinverkehrbringer aller Arten von mit Ware befüllten Verpackungen
- Dazu zählen bspw. auch Transportverpackungen oder pfandpflichtige Verpackungen
- Auch Letztvertreiber befüllter Serviceverpackungen müssen sich im Verpackungsregister registrieren, auch wenn sie bereits systembeteiligte Verpackungen erwerben
- Alle Gruppen müssen Angaben zu den von ihnen genutzten Verpackungen machen
Checkliste – Bin ich verpflichtet?
Stichwort Lizenzentgelt: Welche Kosten bringt eine Registrierung in LUCID mit sich?
Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID sowie Datenmeldungen und alle damit verbundenen Tätigkeiten der ZSVR sind für Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer kostenfrei. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister finanziert sich ausschließlich über die zugelassenen Systeme und Branchenlösungen. Unabhängig von der Registrierung bei LUCID fallen für die Hersteller Kosten für die Beteiligung ihrer Verpackungen an einem dualen System an: Dabei handelt es sich um die Beteiligungsentgelte für die Entsorgung der jeweils in Verkehr gebrachten Verpackungen.
Bußgelder & Betriebsverbote: Was passiert, wenn ich mich nicht registriere?
Wer keine Registrierung im Verpackungsregister LUCID macht, geht ein hohes Risiko ein. Ohne Registrierung unterliegen sowohl die Ware als auch die entsprechenden Verpackungen einem Vertriebsverbot. Dasselbe gilt auch für nachfolgende Vertreiber. Wer Verpackungen ohne LUCID-Registrierung in Verkehr bringt oder vertreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dem Hersteller drohen bei einer Nicht-Registrierung Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro, eine Nicht-Beteiligung kann Bußgelder von bis zu 200.000 Euro nach sich ziehen.
Online Marktplätze wie z.B. amazon oder eBay fragen ihre Marktplatzanbieter nach der EPR-Nummer, die sie nach der erfolgreichen Registrierung in LUCID erhalten. Ohne Angabe dieser Registrierungsnummer ist der Verkauf der Ware verboten und es besteht die Aussicht auf Schließung des jeweiligen Shops.
Wie kann ich mich im Verpackungsregister LUCID registrieren?
Die Registrierung erfolgt online auf der Website des Verpackungsregisters. Sie ist kostenlos und muss durch den Hersteller selbst vorgenommen werden.
Folgende Informationen werden dabei im ersten Schritt abgefragt:
- Herstellerdaten: Name des Unternehmens
- Angabe eines Verantwortlichen, der stellvertretend für das Unternehmen agiert
- Angabe eines Bearbeiters, der für die Dateneingabe verantwortlich ist
Im zweiten Schritt werden dann weitere Informationen abgefragt, die später auch im Register veröffentlicht werden:
- Name des Unternehmens
- Anschrift und Kontaktdaten (ohne Angabe der konkreten E‑Mail-Adresse)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer
- Registrierungsnummer
- Verpackungsangaben und Markenname(n)
- Erklärung, dass eine Beteiligung der Verpackungen an einem dualen System oder durch eine Branchenlösung existiert
Wo kann man eine Verpackungslizenz erhalten?
Gut zu wissen:
Hersteller können ihre Verpackungen bei einem dualen System ihrer Wahl beteiligen und dort ihre Pflicht zur Verpackungslizenzierung erfüllen. Noventiz bietet dies online über die Plattform Verpackung Direkt an. In nur 3 Schritten können sich Hersteller dort registrieren und einen Vertrag zur Rücknahme ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen abschließen.
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Mengenmeldungen & Co.: Was muss im Verpackungsregister gemeldet werden?
Im Verpackungsregister LUCID erfolgt zunächst die grundsätzliche Registrierung eines Herstellers. Ist man registriert, so besteht je nach in Verkehr gebrachter Verpackungsart auch eine Meldepflicht.
Mengenmeldungen für Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen:
- Wer Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht vertreibt, muss seinem dualen System regelmäßig die tatsächlich in Verkehr gebrachte Mengen melden.
- Die Meldung muss im Grunde genommen doppelt erfolgen, da jede Mengenmeldung sowohl gegenüber dem dualen System als auch gegenüber der ZSVR vorgenommen werden muss. Neben der Registrierungsnummer, Materialart und Masse der Verpackungen benötigt die ZSVR auch den Namen des dualen Systems sowie den Zeitraum der Systembeteiligung.
Vollständigkeitserklärungen für Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen:
- Sobald Hersteller bestimmte Mindestmengen an in Verkehr gebrachten Verpackungen überschreiten, müssen sie neben den Mengenmeldungen jährlich auch eine sogenannte Vollständigkeitserklärung beim Verpackungsregister einreichen.
- Darin werden u.a. die tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen des vorausgegangenen Kalenderjahres aufgeführt.
- Wichtig: Diese Erklärung muss durch einen unabhängigen Sachverständigen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer erfolgen.
Weiterführende Informationen
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