War­um ist eine Prü­fung der Recy­cling­fä­hig­keit Ihrer Ver­pa­ckun­gen sinn­voll?

Verbraucherin prüft Recyclingfähigkeit der Verpackung

Unse­re Leis­tung: Über­prü­fung, Zer­ti­fi­zie­rung und Opti­mie­rung der Recy­cling­fä­hig­keit von Ver­pa­ckun­gen

Wir ana­ly­sie­ren Ihre sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­gen Ver­pa­ckun­gen und ent­wi­ckeln Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge für ein zukunfts­ori­en­tier­tes Ver­pa­ckungs­de­sign. Noven­tiz bie­tet mit dem Eigen­la­bel rota­te eine modu­la­re Lösung zur Bewer­tung und Opti­mie­rung der Recy­cling­fä­hig­keit an.

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Gemein­sam für den Umwelt­schutz

Wir unter­stüt­zen Sie bei Ihrer Nach­hal­tig­keits­kom­mu­ni­ka­ti­on

Was for­dert das Ver­packG kon­kret hin­sicht­lich der Recy­cling­fä­hig­keit?

Das deut­sche Ver­packG gibt auf natio­na­ler Ebe­ne seit dem Jahr 2022 kon­kre­te Zie­le für mate­ri­al­spe­zi­fi­sche Ver­wer­tungs­quo­ten vor. Als ein Trei­ber zur Ein­hal­tung die­ser Ziel­quo­ten gilt ein mög­lichst recy­cling­fä­hi­ges Ver­pa­ckungs­de­sign. Die­se For­de­rung glie­dert sich in eine Rei­he von Maß­nah­men der EU ein, um die Men­gen an Kunst­stoff­ab­fäl­len zu len­ken und zu redu­zie­ren. So zum Bei­spiel auch die wei­te­re Maß­nah­me der „Plas­tik­steu­er“ von 80 Cent pro kg nicht recy­cel­tem Plas­tik (je EU-Staat) ab 2021. Somit wird es für Unter­neh­men zuneh­mend wich­ti­ger, auf die recy­cling­fä­hi­ge Ver­pa­ckungs­ge­stal­tung zu ach­ten.

Was sind die Min­dest­kri­te­ri­en zur Bemes­sung der Recy­cling­fä­hig­keit?

Zur Ermitt­lung des für ein Recy­cling ver­füg­ba­ren Wert­stoff­ge­hal­tes sind min­des­tens die drei nach­fol­gen­den Anfor­de­run­gen zu prü­fen und zu berück­sich­ti­gen:

BEST PRACTICE

Pro­dukt­schutz und Recy­cling­fä­hig­keit bei der Eis­ver­pa­ckung von Möven­pick (Fro­ne­ri)

Recyclingfähige Eisverpackung von Mövenpick
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Recyclingfähigkeit bei der Eisverpackung von Mövenpick

Ger­ne bera­te ich Sie per­sön­lich zum The­ma Prü­fung der Recy­cling­fä­hig­keit. Jetzt unver­bind­li­che Anfra­ge sen­den.

Dipl.- Ing. Thomas Staudt von SRE GmbH
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Nach­ge­fragt: Inter­view mit dem Bewer­ter zum Ablauf der Über­prü­fung der Recy­cling­fä­hig­keit

Inter­view mit Prü­fer und Zer­ti­fi­zie­rer Dipl.- Ing. Tho­mas Staudt, von SRE GmbH. Tho­mas Staudt ist seit über 25 Jah­ren in der Mate­ri­al­be­wer­tung und der Ent­sor­gungs­bran­che tätig und ist einer der Prü­fer von rota­te.

Um die Recy­cling­fä­hig­keit bewer­ten zu kön­nen, brau­chen wir detail­lier­te Infor­ma­tio­nen über die Zusam­men­set­zung der Ver­pa­ckungs­ma­te­ria­li­en. Die­se Infor­ma­tio­nen ent­neh­men wir dem Daten­blatt der Ver­pa­ckung und einem Ver­pa­ckungs­mus­ter, das uns der Kun­de zusen­det. Neh­men wir als Bei­spiel einen Kunst­stoff­be­cher mit einer Papier­ban­de­ro­le. Hier stellt sich die Fra­ge: Wie hoch ist wel­cher Anteil in Pro­zent? Bei der Bemes­sung der Recy­cling­fä­hig­keit sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­ger Ver­pa­ckun­gen ori­en­tie­ren wir uns strikt am Min­dest­stan­dard der Zen­tra­len Stel­le (§ 21 Abs. 3 Ver­packG), der jähr­lich über­ar­bei­tet und neu ver­öf­fent­licht wird.

Der Kun­de sen­det der Noven­tiz bequem über ein Online-Por­tal das Daten­blatt, in dem die Ver­pa­ckungs­spe­zi­fi­ka­tio­nen auf­ge­führt sind. Nach­dem wir dann die Leer­ver­pa­ckung erhal­ten haben, fan­gen wir mit der Prü­fung und Tes­tie­rung der Ver­pa­ckun­gen an. Dabei gilt immer die Berück­sich­ti­gung des jeweils zum Zeit­punkt der Bewer­tung gül­ti­gen Min­dest­stan­dard der zen­tra­len Stel­le. Nach der Ermitt­lung des Gra­des der Recy­cling­fä­hig­keit stel­len wir ein Zer­ti­fi­kat aus, das 2 Jah­re gül­tig ist. In einem nächs­ten Schritt kann der Kun­de die Opti­mie­rung der Ver­pa­ckung beauf­tra­gen. Wir legen gro­ßen Wert auf eine ver­läss­li­che Bewer­tung, die die Rea­li­tät wider­spie­gelt. Des­halb möch­ten wir die Ver­pa­ckung in Hän­den hal­ten und per­sön­lich in Augen­schein neh­men. Nur dann kann man abschät­zen, wie sich die Ver­pa­ckung zum Bei­spiel in einer Sor­tier­an­la­ge ver­hal­ten wür­de. Eine rei­ne Online- Über­prü­fung hat mei­ner Mei­nung nach nicht den glei­chen Wert, bzw. die glei­che Aus­sa­ge­kraft.

Es müs­sen eine Rei­he von Fak­to­ren erfüllt sein:

1. Infra­struk­tur: Besteht eine Infra­struk­tur für die Sor­tie­rung einer Ver­pa­ckung? Oder sind Merk­ma­le vor­han­den, die eine Ver­wer­tung stö­ren, wie z. B: Sili­kon­kar­tu­schen bei bestimm­ten Kunst­stof­fen? Dies wird anhand von bestehen­den Spe­zi­fi­ka­tio­nen über­prüft. Passt eine Ver­pa­ckung in eine Spe­zi­fi­ka­ti­on, kann sie pro­blem­los sor­tiert wer­den.

2. A Sor­tier­bar­keit: Ist die Ver­pa­ckung mit­tels opti­scher Sen­so­ren in der Sor­tier­an­la­ge sor­tier­bar, z.B. mit­tels Infra­rot­tech­nik? Klar ist, dass Kunst­stoff­ar­ten, PPK und Ver­bun­de, Geträn­ke­kar­tons, Glas, Papier und Holz sor­tier­bar sind. Bei Ver­pa­ckun­gen, die nicht ein­deu­tig sind, machen wir in unse­rem Test-Labor für opti­sche Sor­tie­run­gen spe­zi­fi­sche Ver­su­che.

2. B Trenn­bar­keit: Eine Trenn­bar­keit der Mate­ria­li­en, bzw. ihrer Kom­po­nen­ten in der Ver­wer­tung muss gege­ben sein. Ent­schei­den­de Kri­te­ri­en sind hier etwa die Dich­te von poly­o­le­fi­ni­schen Kunst­stof­fen oder die Nass­fes­tig­keit von Papier­ver­pa­ckun­gen.

3. Unver­träg­lich­kei­ten: Es dür­fen kei­ne Mate­ri­al­kom­bi­na­tio­nen oder Sub­stan­zen zum Ein­satz kom­men, die einen Ver­wer­tungs­er­folg ver­hin­dern kön­nen. Bei­spiel: Poly­ethy­len Ver­pa­ckung mit einer PVC-Beschich­tung.

Der genaue Grad der Recy­cling­fä­hig­keit wird über die Ver­tei­lung der ein­zel­nen Kom­po­nen­ten in der Ver­pa­ckung und über den Haupt­wert­stoff­an­teil ermit­telt, der, abhän­gig von der vor­ge­ge­be­nen Ver­wer­tungs­struk­tur, die Recy­cling­fä­hig­keit bestimmt.

Opti­ma­les Recy­cling beginnt bereits bei der Ent­wick­lung von Ver­pa­ckun­gen. Des­halb ist es wich­tig, sich von Beginn an auch schon Gedan­ken über das Recy­cling der Ver­pa­ckun­gen zu machen. Das wich­tigs­te ist, dass man mög­lichst wenig unter­schied­li­che Mate­ria­li­en in einer Ver­pa­ckung ver­eint. Je sor­ten­rei­ner eine Ver­pa­ckung ist, des­to idea­ler ist es für das Recy­cling. Und dann muss man sich immer die Fra­ge stel­len: Ist eine Ver­wert­bar­keit in bestehen­den Ver­wer­tungs­we­gen gege­ben? Sie­he Kri­te­ri­en zu Recy­cling­fä­hig­keit.

Vie­len Dank für das Gespräch Herr Staudt!

Hier rota­te Ange­bot anfor­dern

FAQs rund um die Bewer­tung der Recy­cling­fä­hig­keit

Ver­pa­ckun­gen sind so her­zu­stel­len und zu ver­trei­ben, dass Ver­pa­ckungs­vo­lu­men und ‑mas­se auf ein Min­dest­maß begrenzt wer­den und die Wie­der­ver­wen­dung oder Ver­ar­bei­tung mög­lich ist. Zuerst sind die im Ver­gleich zur Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung erheb­lich höhe­ren Quo­ten zu nen­nen. Bezüg­lich der werk­stoff­li­chen Kunst­stoff­ver­wer­tung ein Plus von 75 % und dies bei gesun­ke­ner Eig­nung der Kunst­stoff­ver­pa­ckun­gen zum Recy­cling.

  1. Eine Infra­struk­tur für die Sor­tie­rung einer Ver­pa­ckung muss gege­ben sein.
  2. Die Ver­pa­ckung muss bezüg­lich des hoch­wer­tig zu ver­wer­ten­dem Anteil sor­tier­bar sein, und die Ver­pa­ckungs­kom­po­nen­ten müs­sen soweit für ein hoch­wer­ti­ges werk­stoff­li­ches Recy­cling erfor­der­lich trenn­bar sein.
  3. Kei­ne der Ver­pa­ckungs­kom­po­nen­ten bzw. im Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al ent­hal­te­nen Stof­fe dür­fen Recy­cling­un­ver­träg­lich­kei­ten dar­stel­len, die den Ver­wer­tungs­er­folg in der Pra­xis ver­hin­dern könn­ten.

Der Kun­de sen­det der Noven­tiz bequem über ein Online-Por­tal das Daten­blatt, in dem die Ver­pa­ckungs­spe­zi­fi­ka­tio­nen auf­ge­führt sind. Nach Erhalt der Leer­ver­pa­ckung beginnt die Prü­fung und Tes­tie­rung. Dabei gilt immer die Berück­sich­ti­gung des jeweils zum Zeit­punkt der Bewer­tung gül­ti­gen Min­dest­stan­dards der Zen­tra­len Stel­le. Nach der Ermitt­lung des Gra­des der Recy­cling­fä­hig­keit wird ein Zer­ti­fi­kat aus­ge­stellt, das 2 Jah­re gül­tig ist. In einem nächs­ten Schritt kann die Opti­mie­rung der Ver­pa­ckung beauf­tragt wer­den.

Die Bemes­sung der Recy­cling­fä­hig­keit von sys­tem­be­tei­li­gungs­pflich­ti­gen Ver­pa­ckun­gen ori­en­tiert sich am Min­dest­stan­dard der Zen­tra­len Stel­le, der jähr­lich über­ar­bei­tet und neu ver­öf­fent­licht wird. Grund­la­ge für die Bewer­tung ist die zum Zeit­punkt der Prü­fung gül­ti­ge Fas­sung des Min­dest­stan­dards.

Unse­re Bewer­tung bezieht sich auf die in Deutsch­land vor­han­de­ne Infra­struk­tur. Jedes Land ver­fügt über unter­schied­li­che Erfassungs‑, Sortier‑, und Ver­wer­tungs­sys­te­me. Wenn eine ähn­li­che Infra­struk­tur besteht, kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass unser Ergeb­nis auch dort gül­tig ist.

Ein Zer­ti­fi­kat ist min­des­tens für den Zeit­raum von 2 Jah­ren nach Aus­stel­lung gül­tig. Das Zer­ti­fi­kat ver­liert jedoch sei­ne Gül­tig­keit bei qua­li­ta­ti­ver oder quan­ti­ta­ti­ver Ände­rung der ursprüng­lich tes­tier­ten Ver­pa­ckungs­kom­po­nen­ten.

Gesamt­ver­pa­ckung:

Es han­delt sich um die unbe­füll­te Ver­pa­ckung als Gan­zes, inklu­si­ve aller zuge­hö­ri­gen Ver­pa­ckungs­kom­po­nen­ten wie Eti­ket­ten, Sie­gel­fo­li­en, Deckel und Ver­schlüs­se, Kleb­stoff­ap­pli­ka­tio­nen etc. Eine Bemes­sung der Recy­cling­fä­hig­keit auf Basis ein­zel­ner Ver­pa­ckungs­kom­po­nen­ten infol­ge einer theo­re­ti­schen Zer­le­gung der Ver­pa­ckung ist unzu­läs­sig. Eine Aus­nah­me bil­den Kom­bi­na­ti­ons­ver­pa­ckun­gen.

Kom­bi­na­ti­ons­ver­pa­ckung:

Kom­bi­na­ti­ons­ver­pa­ckun­gen sind mehr­tei­li­ge Ver­kaufs­ver­pa­ckun­gen bestehend aus unter­schied­li­chen Mate­ria­li­en, die hän­disch trenn­bar sind.

Nach der Bewer­tung besteht auf Basis einer Mar­ken­nut­zung die Mög­lich­keit unser rota­te Mar­ken­lo­go auf der Ver­pa­ckung zu nut­zen.