Für das Handeln der Mitarbeiter untereinander sowie gegenüber allen Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit gilt für die Unternehmen Noventiz GmbH, Noventiz Dual GmbH, Noventiz Digital GmbH und Noventiz GEE GmbH, nachfolgend Noventiz, folgender Verhaltenskodex.
I. Allgemeine Grundsätze
Grundlage allen Handels sind das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, ihre Gesetze und Verordnungen, die unmittelbar geltenden EU-Richtlinien, sowie internationale Regelungen, wie etwa Sanktionen, zu deren Umsetzung sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, sowie etwaige mit den Vertragspartnern der Noventiz geschlossenen Verträge. Er gilt für alle Mitarbeiter und Organe der Noventiz.
Zu den wesentlichen ethischen Grundsätzen der Noventiz gehören Integrität, Glaubwürdigkeit und Transparenz und das Streben nach Spitzenleistungen in allen Bereichen.
Noventiz ist als reine Dienstleisterin nicht von dem Lieferkettengesetz betroffen. Sie erwartet aber von ihren Geschäftspartnern, dass sich diese gleichen oder ähnlichen Grundsätzen verbunden fühlen und deren Umsetzung – ebenso wie Noventiz – durch ihr tägliches Handeln fördern.
II. Verhalten gegenüber Wettbewerbern, Geschäftspartnern und Dritten
Noventiz respektiert die Regeln eines fairen Wettbewerbs und trifft keinerlei unzulässige Absprachen. Dies gilt auch für die Teilnahme an öffentlichen und privaten Ausschreibungen.
Noventiz wendet sich ausdrücklich gegen jede Form der Vorteilsgewährung und vermeidet jeden Anschein, dass durch Korruption Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen genommen werden kann. Kein Mitarbeiter darf geschäftliche Verbindungen seines Arbeitgebers zu seinem Vorteil oder dem eines Angehörigen oder Freundes nutzen.
Sofern ein Mitarbeiter von einem Vorgang Kenntnis erlangt, der bei ihm einen Anfangsverdacht in Sachen Korruption oder Wirtschaftskriminalität weckt, so ist er verpflichtet, sich Rat bzw. Hilfe bei der Beurteilung einzuholen. Ansprechpartner ist hierfür zunächst der Vorgesetzte, ansonsten der Compliance-Beauftragte. Sofern diese Beobachtung anonym geprüft werden soll, kann sie auch über den anonymen Hinweisgebermeldeweg eingereicht werden.
Einladungen zu Geschäftsessen und Veranstaltungen, die den üblichen und von der Rechtsprechung etablierten Geschäftsgepflogenheiten entsprechen, dürfen angenommen werden, solange sie nicht einer unzulässigen Bevorzugung dienen – gleiches gilt für Geschenke.
Vorteilsgewährung in jeder Form gegenüber Amtsträgern, Beauftragten staatlicher Einrichtungen – auch mittelbar – ist unabhängig von der Höhe untersagt. Eine Beauftragung von Beratern, Agenten und anderen Auftragsvermittlern darf nicht zu einer Umgehung dieses Verbots führen.
Zuwendungen an politische Organisationen, Mandatsträger oder Kandidaten dürfen nur nach Rücksprache mit der Geschäftsführung und im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen.
Spenden müssen transparent, auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung erfolgen.
In allen Zweifelsfällen besteht auch hier die Verpflichtung, sich bei der Geschäftsführung rückzuversichern.
Noventiz duldet keine Geldwäsche und hält alle Mitarbeiter an, die Gesetze zur Geldwäschebekämpfung strikt zu befolgen. Sie sind verpflichtet, verdächtige Zahlungsformen oder andere Transaktionen umgehend dem Compliance-Beauftragten oder der Geschäftsführung zu melden.
Eine ehrliche, genaue und klare Berichterstattung und Kommunikation innerhalb Noventiz sowie gegenüber der Öffentlichkeit ist von großer Bedeutung. Noventiz dokumentiert ihre Geschäftsaktivitäten und meldet sie den zuständigen Stellen gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Sämtliche Steuer- und ggf. Zollerklärungen erfolgen wahrheitsgemäß. Steuern und Abgaben werden ordnungsgemäß erklärt und erbracht. Die gesetzlichen Vorgaben zur Exportkontrolle, soweit sie Noventiz betreffen, werden konsequent umgesetzt. Von den Geschäftspartnern wird erwartet, dass diese Noventiz bei der Umsetzung dieser Ziele durch ihr Geschäftsgebaren unterstützen.
III. Interessenkonflikte
Um Loyalitätskonflikte zu vermeiden, ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, sofern persönliche oder finanzielle Interessen mit denen der Noventiz oder ihrer Geschäftspartner kollidieren, diesen Konflikt dem jeweiligen Vorgesetzten anzuzeigen. Es ist Mitarbeitern untersagt, ein Unternehmen zu führen, für dieses zu arbeiten oder an ihm mit beherrschendem Einfluss beteiligt zu sein, welches in direktem Wettbewerb zu Noventiz Gruppe steht.
IV. Informationen
Der Kauf oder Verkauf und die Empfehlung des Kaufs oder Verkaufs von Vermögenswerten unter Verwendung von Insiderinformationen ist verboten. Noventiz behandelt Insiderinformationen streng vertraulich und gibt solche Informationen nicht an Dritte weiter. Insiderinformationen dürfen nur an Mitarbeiter oder Berater weitergegeben werden, wenn diese davon Kenntnis haben müssen, und unterliegen stets strenger Vertraulichkeit. Diese Verpflichtung gilt für weitere drei Jahre über das Beschäftigungsverhältnis hinaus.
Darüber hinaus sind die Regelungen des Datenschutzes, insbesondere des Datengeheimnisses und der DSGVO zu beachten. Eine Umgang mit personenbezogenen Daten, wie z.B. verarbeiten, speichern, zugänglich machen oder bekannt zu geben, ist außerhalb der jeweiligen, dienstlichen Aufgabenerfüllung untersagt. Diese Verpflichtung endet auch nicht nach dem Ausscheiden aus der Noventiz.
V. Grundsätze der Verantwortung
- Grundsätze der Verantwortung
Noventiz sieht sich in sozialer und ökologischer Verantwortung. Noventiz respektiert die Menschenrechte, lehnt jede Form von Zwangs- und Kinderarbeit ab, duldet keine Diskriminierung und fördert die Chancengleichheit aller Mitarbeiter. Die Arbeitnehmerrechte werden gewahrt, ebenso wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Umwelt und Ressourcen ist für Noventiz ein wichtiger Teil des Selbstverständnisses. Alle Mitarbeiter sind ebenso wie die Unternehmensleitungen gehalten, ihr Handeln auch an dieser Prämisse auszurichten. Die Führungskräfte leben diese Werte und sind so ein Vorbild für alle Mitarbeiter.
VI. Einhaltung des Kodex
Noventiz macht ihre Mitarbeiter mit diesem Kodex vertraut und stellt ihn auch ihren Geschäftspartnern zur Verfügung. Noventiz leitet alle erforderlichen Schritte ein, um die Umsetzung der Grundwerte, die in diesem Verhaltenskodex normiert sind, durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Noventiz verpflichtet sich, die Wirksamkeit dieses Verhaltenskodex regelmäßig zu kontrollieren und ggf. notwendige Änderungen vorzunehmen.
Mitarbeiter, die Änderungen des Kodex für zielführend zur Verbesserung der Zusammenarbeit in der Noventiz und auch mit den Geschäftspartnern erachten, sind ausdrücklich aufgefordert, entsprechende Vorschläge – ggf. anonym – auf dem oben unter Ziffer II. beschriebenen Weg zu unterbreiten.
Sofern Mitarbeiter Verstöße gegen diesen Kodex erkennen, sind sie gehalten, diese Beobachtung unverzüglich dem Compliance-Beauftragten oder der Geschäftsführung mitzuteilen. Die Meldung kann auch in anonymer Form erfolgen. Meldungen werden streng vertraulich behandelt und haben, sofern sie auf falschen Interpretationen des beobachteten Vorgangs beruhen, keine negativen Auswirkungen auf den meldenden Mitarbeiter – es sei denn im Falle einer unzutreffenden Aussage, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex und insbesondere gegen die darin genannten gesetzlichen Grundlagen können zu Konsequenzen arbeits‑, haftungs- und auch strafrechtlicher Natur führen.
Der Kodex unterliegt einer regelmäßigen inhaltlichen Überprüfung, um eine ständige Aktualität sicherzustellen.
Köln, den 16.06.2023